Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) möchte im Kampf gegen die Brot- und Backwarenimporte eine Deklarationspflicht des Produktionslandes für offen verkauftes Brot und Backwaren einführen. In einer Motion beauftragt sie den Bundesrat, das aktuelle Gesetz entsprechend anzupassen.

Der Zuger Ständerat Peter Hegglin (CVP) hat Ende letzten Jahres eine Motion eingereicht, die eine bessere Deklaration im Offenverkauf von Brot und Backwaren verlangte, um den stets steigenden Import zu bekämpfen. Sie verlangte, dass die Geschäfte, welche direkt oder in verarbeiteter Form (z.B. Sandwichs) Brot und Backwaren verkaufen oder bereitstellen (z.B. Restaurants), an einem für Kunden sichtbaren Ort die Herkunft der Rohwaren und den Verarbeitungsort aufzeigen.

Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC), der Dachverband Schweizerischer Müller (DSM), der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) und Schweizer Brot unterstützten grundsätzlich die Anliegen des Motionärs, beantragten aber, den Vorstoss in seiner ursprünglichen Form nicht anzunehmen, sondern abgeändert umzusetzen: Es soll auf die zwingende Deklaration der Herkunft der Rohstoffe verzichtet werden und stattdessen die Angabe des Produktionslandes für offen verkauftes Brot und Backwaren – auch in verarbeiteter Form wie beispielsweise Sandwiches – eingeführt werden. Diese Information muss dem Konsumenten bereits heute entweder schriftlich oder auf Nachfrage mündlich gegeben werden. Neu soll sie zwingend schriftlich erfolgen.

«Wir als Branche sind daran, die gemeinsame Mehrwertstrategie weiterzuentwickeln und eine gemeinsame Marke für Schweizer Brot zu schaffen, um am Verkaufspunkt im Rahmen der Swissness auch die Herkunft des Getreides sichtbar zu machen», schrieben die Verbände an die Mitglieder der WBK-S. Ein solcher Aushang beispielsweise in einem Tankstellenshop würde dazu führen, dass sich der Konsument bewusst wird, woher das gekaufte (frisch aufgebackene, im Extremfall noch warme) Brot effektiv kommt.

Die Kommission hatte sich am 26. Juni mit der Motion Hegglin befasst. Sie war ihr vom Ständerat zur Vorprüfung zugewiesen worden. Die WBK-S ist sich bewusst, dass angesichts der steigenden Importe von Backwaren die Bedeutung von deren Rückverfolgbarkeit zunimmt, und möchte deshalb eine Deklarationspflicht des Produktionslandes für offen verkauftes Brot und Backwaren einführen. Dabei sollen die Angaben an einem für den Kunden sichtbaren Ort erfolgen. Die obligatorische, schriftliche Angabe der Herkunft der Rohstoffe lehnt sie jedoch ab. Die Kommission empfiehlt deshalb die Motion von Peter Hegglin mit neun gegen eine Stimme zur Ablehnung und einstimmig die eigene, neu eingereichte Motion zur Annahme. Darin wird der Bundesrat beauftragt, das aktuelle Gesetz entsprechend anzupassen.

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