Die Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis ist künftig ausschliesslich für SBC-Mitglieder zugänglich und für sie neu obligatorisch. Der ZV hat dazu ja gesagt. Der Kongress muss das Obligatorium noch gutheissen.

Die Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis im Bäcker-Confiseur-Gewerbe (GVP-Leitlinie) wurde Anfang 2019 vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigt. Das neue Tool, das auch auf Tablets und Smartphones verwendet werden kann, wird an der FBK 2019 vorgestellt werden (siehe Seite 27). Die Informationsveranstaltungen in der Region laufen seit Ende Februar. Bis Mitte März sollte die Branchenleitlinie in der deutschen Fassung aufgeschaltet sein. Das heisst, alle Betriebe, die bis heute registriert sind, werden automatisch auf die neue Plattform übnernommen.

Jahresgebühr 2019

Die Jahresgebühren 2019 pro Lösung sieht wie folgt aus:

  • Kleinbetriebe: 100 CHF (einmalige Anschlussgebühren ASA 550 CHF, GVP-Leitlinie 100 CHF).
  • Mittelbetriebe: 150 CHF (einmalige Anschlussgebühren ASA 750 CHF, GVP-Leitlinie 150 CHF).
  • Grossbetriebe: 200 CHF (einmalige Anschlussgebühren ASA 1100 CHF, GVP-Leitlinie 200 CHF).
  • Heute besteht bei der Jahresgebühr ein Rabatt von 25 %, wenn der Betrieb beide Lösungen in Anspruch nimmt. Eine Jahresgebühr bezahlt er voll, bei der anderen nur die Hälfte.

Jahresgebühr ab 2020

Die Jahresgebühr ab 2020 pro Lösung sieht wie folgt aus:

  • Kleinbetriebe 0 – 9 Mitarbeitende: 150 CHF.
  • Mittlere Betriebe 10 – 49 Mitarbeitende: 350 CHF.
  • Grössere Betriebe 50 – 99 Mitarbeitende: 550 CHF.
  • Grossbetriebe ab 100 Mitarbeitende: 750 CHF.


Eine einmalige Aufschaltgebühr wird zusätzlich in der Höhe der jeweiligen Jahresgebühr erhoben. Die Aufschaltgebühr bezieht sich nur auf Mitglieder, die noch nicht angeschlossen sind. Falls ein Zugriff für weitere Standorte gewünscht ist, würden je nach Standort/Filiale zusätzlich CHF 50.00 anfallen. Die Kosten würden für beide Lösungen gelten. Reine Familienbetriebe (ohne Mitarbeitende, Lernende) sind nicht ASA unterstellt. Weiter gilt dies für Betriebe, die eine BU-Prämie von unter 0,5 % vorweisen können. Hier beruht die ASA-Umsetzung auf Freiwilligkeit. Das Obligatorium bezieht sich auf die AVE-Mitglieder.

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