Ab 1. September tritt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Unternehmen müssen sich ab diesem Datum an die revidierten Regelungen anpassen.
Ob mit Kund*innen telefoniert wird, Rechnungen bezahlt oder Bewerbungsgespräche geführt werden, Personendaten sind im Geschäftsalltag häufig im Spiel. Somit betrifft das neue Datenschutzgesetz (DSG) mit seinen Änderungen jedes KMU.
Angleichung an EU
Das erste Bundesgesetz über den Datenschutz stammt aus dem Jahr 1992. In der Zwischenzeit sind durch die breitere Nutzung von Internet und Smartphones im Alltag und auch durch soziale Netzwerke, Cloud-Dienste oder das Internet der Dinge neue Fragestellungen und Herausforderungen hinzugekommen, die durch das neue Datenschutzgesetz abgedeckt werden sollen. Zudem müssen die Bestimmungen auch dem neuen Datenschutzgesetz der EU angeglichen werden.
Mehr Transparenz
Von zentraler Bedeutung sind die Informationspflicht und das Auskunftsrecht, die Transparenz schaffen sollen. Mittels einer Datenschutzerklärung müssen natürliche Personen über die Bearbeitung ihrer Daten informiert werden. Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband SBC wird seinen Mitgliedern vor Ende August 2023 Hilfestellungen und Muster auf dem Intranet aufschalten.
Auch Mitarbeitende müssen die Datenschutzerklärung kennen und die Prozesse im Alltag müssen daran orientiert sein. Die Mitarbeitenden müssen wissen, wie man im Unternehmen mit Personendaten umgeht, also z.B., wie diese erfasst und abgespeichert werden. Dazu muss das Personal geschult werden. Es sollten pragmatische und wirkungsvolle Richtlinien und Prozesse festgelegt werden.
Harisa Reiz, stellvertretende Direktorin SBC + Anwältin