Per 1.1.2020 werden die Mindestlöhne für Mitarbeitende in Produktion und Verkauf mit Lehrabschluss in ihrem Tätigkeitsbereich gemäss Lohnregulativen erhöht. Andere Lohnanpassungen sind fakultativ.

Ende Oktober 2019 haben sich die Sozialpartner – vertreten durch Urs Wellauer, Edgar Ehrbar, Roland Räber und Harisa Reiz (SBC), Claudia Stöckli (Syna) sowie David Affentranger und Roger Lang (sbkpv bzw. HGU) – zur Aussprache betreffend der Mindestlöhne in der Bäcker-Confiseurbranche ab 2020 getroffen.

Die Parteien sind sich einig, dass abgesehen von bereits in den Lohnregulativen (vgl. unten) vorgesehenen Erhöhungen keine Anpassungen der Mindestlöhne per 1.1.2020 erfolgen. Sämtliche in den Lohnregulativen verankerten Mindestlöhne basieren bereits auf dem Indexstand September 2019. Eine Teuerung ab 2021 wird zu gegebenem Zeitpunkt verhandelt. 

Ob und gegebenenfalls in welchem Ausmass Anpassungen der Löhne in der Gastronomiebranche zu Änderungen in unserer Branche führen, ist derzeit noch offen.

Achtung

Ab 2020 gelten gemäss den Lohnregulativen Produktion und Verkauf neue Mindestlöhne für gelernte Mitarbeitende mit EBA oder EFZ (nicht jedoch bei höheren Abschlüssen).

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