Mindestlöhne: Die Sozialpartner der Schweizerischen Bäcker-Confiseriebranche sind sich einig, dass die Mindestlöhne gemäss dem Lohnregulativ Produktion & Verkauf sowie gemäss dem Lohnregulativ weiteres Personal unverändert bleiben. Die Mindestlöhne liegen damit weiterhin über der effektiven Teuerung.
Die Mindestlöhne für Gastronomiepersonal erfahren demgegenüber eine Erhöhung wie folgt:
Die Änderung tritt mit der Allgemeinverbindlicherklärung voraussichtlich ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Eine Erhöhung der über den Mindestlöhnen liegenden vertraglichen Löhne ist nicht zwingend und liegt im Ermessen der Unternehmen.
Harisa Reiz,
Rechtsdienst, Stv. Direktorin SBC