Betriebe, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abgerechnet haben, können ein Gesuch auf Überprüfung ihrer KAE-Ansprüche für diesen Zeitraum stellen. Aufgrund eines Bundesratsentscheids kann für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil geltend gemacht werden.
Die betroffenen Unternehmen werden ab Ende Juni vom SECO per Brief informiert, wie sie ein Gesuch konkret stellen können und welche Informationen dafür erforderlich sind. Gesuche können ab dem 7. Juli 2022 ausschliesslich über das Portal arbeit.swiss bis am 31. Oktober 2022 online eingereicht werden. Die dafür notwendige Registrierung ist ab sofort möglich.
SBC