Der Zentralvorstand des SBC hat einstimmig für das Reglement über die Verwendung von Vollzugskostenbeiträgen für die Grund-, Aus- und Weiterbildung definitiv grünes Licht gegeben. Bereits an einer früheren Sitzung hat er dem Gesamtpaket, bestehend aus Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Lohnregulative, Lernendenvereinbarung und Protokollvereinbarung, zugestimmt. Letzte Woche wurden der GAV und die vorerwähnten Dokumente vom SBC und den Arbeitnehmendenverbänden, Hotel & Gastro Union, Syna und Unia, unterzeichnet.

Das ganze Paket ist umgehend beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eingereicht worden, damit der Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) erlangt werden kann. Sobald der GAV in Zusammenarbeit mit dem SECO bereinigt ist, wird das definitive Dokument im Intranet aufgeschaltet werden. Gleichzeitig werden Info-Veranstaltungen durchgeführt. Die Kantonalverbände werden rechtzeitig informiert. Ebenso werden die Mitglieder im «Panissimo», im Newsletter und auf swissbaker.ch orientiert.

Solange der Bundesratsbeschluss über die AVE des neuen GAV ausstehend ist, behält der aktuelle Gesamtarbeitsvertrag seine Gültigkeit, wobei per 1.1.2025 die neuen Mindestlöhne eingeführt werden.

SBC

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