2019 tritt ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Schweizer Bäcker-Confiseure in Kraft. In Bern, Luzern und Winterthur sind Informationsanlässe geplant.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) 2019 ist seit Längerem unter Dach und Fach. Die Sozialpartner – der SBC und der Schweizer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband (spkpv) bzw. die Hotel & Gastro Union sowie die Syna – haben sich bereits Ende 2017 auf den Wortlaut des neuen GAV geeinigt; seit April 2018 ist das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung rechtshängig. Die Sozialpartner streben das Inkrafttreten des neuen GAV per 1. Januar 2019 an. Sämtliche Arbeitgeber sehen sich ab Inkrafttreten vor die Herausforderung gestellt, den neuen GAV umzusetzen, ihre Arbeitsverträge zu prüfen und Abläufe zu hinterfragen.

Was ist neu am GAV 2019?

Die Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Arbeitnehmenden ist eine der grössten Neuerungen. Doch auch den Änderungen bezüglich der Vertragsdauer und der Probezeit, des 13. Monatslohns, der Krankentaggeld-Versicherungen usw. gilt es frühzeitig Beachtung zu schenken und – falls nötig – Massnahmen zu ergreifen. Der SBC unterstützt die Arbeitgeber bei der Umsetzung des GAV 2019, damit unnötige Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bzw. auch Differenzen mit der Paritätischen Kommission Bäcker-Confiseure verhindert werden können.

Info-Veranstaltungen:

Die Änderungen, deren Bedeutung und die richtige Umsetzung des GAV 2019 wird der SBC anlässlich von Info-Veranstaltungen präsentieren. Interessierte SBC-Mitglieder werden gebeten, sich dafür anzumelden. Die Anzahl Teilnehmende ist beschränkt, es gilt der Eingang der Anmeldungen.

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