Legende siehe unten vom Text.Name, Form, Zutaten, Rezept des Safranbrots «Cuchaule» sind geschützt.

Zwei Jahre nach Gesuchstellung wurde die Freiburger Brotspezialität am 3. Mai mit der Herkunftsbezeichnung Appellation d’Origine Protégée (AOP) geschützt. Rohstoffe und Produktion sind nun an die Region gebunden.


Nach dem Walliser Roggenbrot wird die Freiburger Spezialität «Cuchaule» als zweites Schweizer Bäckereiprodukt mit der geschützten Herkunftsbezeichnung Appellation d’origine protégée (AOP) ausgezeichnet. Am 3. Mai wurde das Briochegebäck mit Safran durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in die Liste der AOP-Produkte aufgenommen. Im März wies das BLW eine Einsprache dagegen ab. Der Einsprecher hätte bis am 27. April einen Rekurs ans Bundesverwaltungsgericht richten können, was offenbar nicht geschah.

Der Name «Cuchaule» sowie das Rezept und die Form sind damit geschützt. Mit Ausnahme des Safrans müssen alle Zutaten (Mehl, Milch, Butter und Eier) aus dem Kanton Freiburg stammen.

Zweijährige Übergangsphase


Die Produzenten müssen Mitglied der branchenübergreifenden Vereinigung Cuchaule AOP werden und sich alle zwei Jahre neu durch die damit beauftragte Firma Procert zertifizieren lassen. «Die Herkunft der Zutaten, die Rezeptur und die Fermentationsdauer müssen eingehalten werden», erklärt Didier Ecoffey, Präsident der Freiburger Bäcker-Confiseure. Zur Umsetzung dieser technischen Aspekte gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Bildlegende


Die Cuchaule endlich AOP-zertifiziert, zur grossen Freude von Jacques Chavaz, Präsident der Sortenorganisation Cuchaule AOP, Didier Ecoffey, Präsident der Freiburger Bäcker-Confiseure, Catherine Oberson, Sekretärin des Kantonalverbandes und Daniel Blanc, Präsident von Terroir Fribourg.

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