Am 12. Februar 2017 werden die Schweizer Stimmberechtigten über den Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) abstimmen. Die SBC-Geschäftsleitung empfiehlt die Annahme der Vorlage.

Worum geht es? Die Vorlage will die Finanzierung der Nationalstrassen und Agglomerationsprojekte sichern und dazu einen zeitlich unbefristeten Fonds schaffen. Damit sollen Engpässe auf den Nationalstrassen beseitigt, Betrieb und Unterhalt gesichert und Agglomerationsprojekte mitfinanziert werden.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung der Bundesverfassung anzunehmen. Der Natio­nalrat hat die Vorlage mit 146 zu 48 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 41 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen.

Stetes Verkehrswachstum

Der Verkehr nimmt in der Schweiz seit Jahren zu. Auf den Nationalstrassen hat er sich seit 1990 verdoppelt. Die Prognosen des Bundes «Die Reserven nehmen ab» zeigen, dass das Verkehrswachstum weitergeht. Das führt auf den Nationalstrassen vor allem in Spitzenzeiten zu noch mehr Staus und erhöht die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt. Im Agglomerationsverkehr zeigt sich ein ähnliches Bild. Um das Verkehrsnetz leistungsfähig zu halten, braucht es daher einen weiteren Ausbau und eine ausreichende Finanzierung.

Lücke bei der Finanzierung

Aktuell ist die Finanzierung noch gesichert. Doch die Reserven nehmen ab. Ohne Gegenmassnahmen droht nach 2019 eine Finanzierungslücke von rund 1,3 Mrd. Franken pro Jahr. Sie entsteht, weil die Ausgaben steigen und die Einnahmen sinken.

Um die Finanzierung langfristig zu sichern, haben Bundesrat und Parlament beschlossen, analog zum Bahnbereich auch für die Nationalstrassen- und den Agglomerationsverkehr einen Fonds zu schaffen. Das stärkt die Verlässlichkeit für Planung und Realisierung.

Der NAF löst den 2008 in Kraft getretenen Infrastrukturfonds ab. Dessen Gelder dienten bisher dazu, das Nationalstrassennetz fertigzustellen, Engpässe zu beseitigen sowie Beiträge für Agglomerationsprojekte und Hauptstrassen in Berg- und Randregionen zu leisten. Der heutige Fonds ist zeitlich befristet und dessen Mittel sind weitgehend zugeteilt. Der NAF soll hier Abhilfe schaffen: Er wird unbefristet gelten und künftig auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen finanzieren. Da der NAF auf Verfassungsstufe verankert wird, muss darüber abgestimmt werden. Er soll 2018 in Kraft treten.

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