Die Läden müssen am Sonntag geschlossen bleiben, die Cafés und Restaurants dürfen offen haben. Dies die Message des Bundesrates heute Nachmittag an der Medienkonferenz. Doch wie steht es mit den Bäckereien-Confiserien?
Trotz intensivsten Abklärungen des SBC unmittelbar nach der heutigen Medienkonferenz des Bundesrates gibt es noch zahlreiche unbeantwortete Fragen. Die Juristen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) haben uns folgende Antwort geschickt:
Bäckereien als Laden/Geschäft müssen schliessen.
Ein Café (mit sitzender Konsumation an 4er-Tischen etc. gemäss Gastroregeln) darf geöffnet haben, bis 19 Uhr.
Wird eine Bäckerei zu einem Take-away umgestaltet und gibt nur zum unmittelbaren Verzehr geeignete Speisen und Getränke ab (z.B. Kaffee und Gipfeli sowie anderes Kleingebäck), scheint uns dies zulässig; unzulässig ist aber der eigentliche Lebensmittelverkauf, auch wenn es sich um Backwaren handelt.
Ein wahres Chaos…wir haben Kenntnis, dass bereits in einzelnen Kantonen andere oder differenziertere Empfehlungen rausgegangen sind. Eine definitive Klärung ist zurzeit nicht möglich.
Die Empfehlung des SBC
Der SBC empfiehlt, die Läden in den Bäckereien mit Café oder Restaurants offen zu halten. Den Betrieben ohne Gastronomie empfehlen wir, das Take-away-Prinzip anzuwenden und ebenfalls offen zu halten. Achtung: Es dürfen nur Produkte zum unmittelbaren Verzehr verkauft werden.
Wichtig: Sollten kantonale Behörden über dieses Wochenende kontrollieren und beanstanden, verlangen Sie immer eine ordentliche Verfügung, welche Ihnen auch die Rekursmöglichkeiten aufzeigt. Nehmen Sie im Anschluss mit unserem Rechtsdienst Kontakt auf.
Wir bleiben dran und treffen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) weitere Abklärungen. Im Moment ist noch unklar, wann wir weitere Informationen oder Klärungen vom BAG erhalten. Wir informieren Sie sobald diese vorliegen.
Neuer Tiefpunkt auf Achterbahn der Schweizer Corona-Politik
Heute hat die letzte Instanz eine letzte Warnung ausgesprochen – funktioniert dies nicht, kommt der Lockdown. Diese Woche war geprägt von grosser Unsicherheit: Kantone wurden desavouiert, die Bevölkerung ist verwirrt und unsere Branche wurde völlig verunsichert. Nachdem am letzten Freitag bereits weitere schärfere Massnahmen verkündet worden sind und den Kantonen auferlegt wurde, strengere Vorschriften zu erlassen, übersteuerte der Bundesrat mit neuen Regeln im Anschluss daran die Kantone. Eine Kakophonie sondergleichen! Massnahmen werden ohne relevante Grundlagen angeordnet und stehen in keinem Verhältnis zur Wirkung – sie basieren auf reinem Aktionismus.
Läden müssen am Sonntag schliessen
Trotz vehementen Interventionen unsererseits müssen Verkaufsläden am Sonntag schliessen. Gegenüber dem Lockdown, wo Lebensmittelläden offenbleiben konnten, werden nun restriktiv alle Verkaufsgeschäfte geschlossen. Der SBC, kantonale Verbände und Mitglieder haben sich diese Woche vehement für unsere Branche eingesetzt. Auch der Schweizerische Gewerbeverband hat eine nationale Solidaritätskampagne geführt. Für uns ist es völlig unverständlich und konsternierend, dass die Läden in unserer Branche am Sonntag schliessen müssen. Da nützt es nur wenig, dass Cafés und Restaurants geöffnet bleiben können. SBC-Medienmitteilung von 8. Dezember…»
Heutige Entscheide des Bundesrates:
Es gilt eine Sperrstunde zwischen 19 und 6 Uhr.
Läden (auch Bäckereien und Confiserien – siehe erster Abschnitt in dieser Newsletter), Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben ebenfalls an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen.
Restaurants und Cafés dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben.
Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis 23 Uhr hinausschieben – so unter anderem die Mehrheit der Kantone in der Romandie.
Take-away-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.
Öffentliche Veranstaltungen werden verboten.Die Massnahmen des Bundesrates treten heute um Mitternacht in Kraft und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Die Massnahmen des Bundesrates treten heute um Mitternacht in Kraft und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Detailhandel und Gastronomie werden eingeschränkt
Obwohl die Ansteckungen vor allem im privaten Umfeld festgestellt werden, entsteht immer mehr der Eindruck, dass der Detailhandel und die Gastronomie der Ursprung allen Übels sind. Da kaum eine Massnahme im privaten Bereich reguliert oderkontrolliert werden kann, werden unter anderem in unserer Branche Massnahmen gefällt, die schwer nachvollziehbar sind, obwohl nach wie vor kein Nachweis erbracht werden kann, dass es sich hier um Gefahrenherde handelt. Unsere Branche hat aber seit Ausbruch der Pandemie den Nachweis erbracht, dass mit Einhaltung unseres Schutzkonzeptes die Sicherheit für die Kundinnen und Kunden und die Mitarbeitenden garantiert sind.
Schutzkonzepte müssen nur leicht angepasst werden
Die Schutzkonzepte von Gastronomie, Bäckerei-Confiserie/Café werden aufgrund der vom Bundesrat präsentierten neuen Ausgangslage im angepasst. ASA-Plattform…»
Wirtschaftliche Lage bleibt angespannt
Nebst der Verbesserung der Härtefallmassnahmen konnten punktuell im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung eine weitere Unterstützung erreicht werden. Wir fordern die rasche Abwicklung der Härtefallhilfe und die Wiedereinführung der Covid-Kreditsysteme. Weitere Massnahmen führen zu existenziellen Problemen und zerstören Arbeitsplätze und es braucht dann A-fonds-perdu-Beiträge. Die Mittel für das Härtefallprogramm sollen um 1,5 Milliarden auf 2,5 Milliarden aufgestockt werden. Der Bundesrat prüft die weiteren Massnahmen für allfällige Entschädigungen für die am meisten betroffenen Branchen und wird diese am 18. Dezember 2020 vorstellen.
Kantonale Regelungen
Die Kantone sind weiterhin auch in der Verantwortung. Sollte sich die epidemiologische Lage in der nächsten Woche weiter verschlechtern, plant der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember weitere Verschärfungen der Massnahmen, etwa die vollständige Schliessung von Gastrobetrieben und Läden. Wichtig ist, dass Sie sich über die kantonalen Regelungen informieren und die schweizweit geltenden Schutzkonzepte an diese Bestimmungen anpassen.Der SBC, die kantonalen Verbände und auch die kantonalen Gewerbeverbände stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Übersicht kantonale Regelungen…»
Ich wünsche Ihnen trotz allem eine gute Zeit und bleiben Sie gesund!