Jugendliche dürfen nicht für gefährliche Arbeiten beschäftigt werden, dies hält die Jugendarbeitsschutzverordnung unmissverständlich fest. Die Lernende dürfen nur entsprechend ihrem Ausbildungsstand für gefährliche Arbeiten herangezogen werden, wenn dies explizit in der Ausbildungsverordnung des jeweiligen Berufs vorgesehen ist. Dies ist in unserem Berufsfeld der Fall.

Was leicht vergessen geht: Lernende dürfen nicht durch Lernende, sondern nur durch eine befähigte, erwachsene Person instruiert und überwacht werden. Die erfolgte Instruktion an Maschinen / Anlagen, im Umgang mit Lauge usw. sind immer schriftlich festzuhalten und ist in regelmässigen Abständen zu wiederholen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Kapitel 3 der ASA-Branchenlösung.

Die ersten Wochen und Monaten prägen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkultur jedes Lernenden und dies oft für einen Grossteil des künftigen Berufslebens. Beispiel: Ein vorgelebtes, nicht vorbildliches kräftiges und schwungvolles Bemehlen der Arbeitsfläche ist ein Paradebeispiel dafür, wie lange nach der Ausbildung diese Praxis verinnerlicht sein kann und nur mit grosser Mühe zu korrigieren ist. Mit anderen Worten: Die Lernenden beobachten sehr genau, wie am Arbeitsplatz gearbeitet wird und passen sich schnell der gelebten Unternehmenskultur an. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass die verantwortlichen Berufsbildner der Betriebe und im ÜK sowie die Fachlehrer die ihnen anvertrauten Jugendlichen schon am ersten Ausbildungstag für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sensibilisieren und ihnen stets ein gutes Vorbild sind. Eine sorgfältige Instruktion vor der Arbeit und die Überwachung der Lernenden bei derer Arbeitsausführung mit allfälligen Korrekturen sind somit auf allen Stufen der Berufsbildung Pflicht.

Von der Schule in die Arbeitswelt

Nach der Schul- und Ferienzeit sind sich die Jugendlichen noch nicht an den neuen Lebensrhythmus der Arbeitswelt gewöhnt. Dies braucht einfach etwas Zeit. Die in Zusammenhang mit unserem Beruf verbundenen Veränderungen der Schlafgewohnheiten (früher aufstehen als gewohnt) können gerade zu Lehrbeginn belastend sein und zu einem schnellen Ermüden führen. Verlängerte Reaktionszeiten und eine reduzierte Aufmerksamkeit sind die Folgen. Es ist nachvollziehbar, dass dadurch das Unfallrisiko und bei der Herstellung von Produkten die Fehlquote steigt. Deswegen ist es wichtig für den Berufsbildner, ein Klima des Vertrauens zu schaffen, wo der Lernende auch über seine (mögliche) Müdigkeit sprechen darf.

Wir wünschen allen Lernenden einen erfolgreichen und sicheren Start in die Lehrzeit und viel Freude in unserem Beruf.

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