Sich überschlagende Ereignisse treiben die Preise für Rohstoffe und Halbfabrikate in die Höhe – das Risiko für Lebensmittelbetrug steigt …
Lebensmittelbetrug oder Food Fraud hat viele Gesichter. Allgemein bekannt und medial ausgeschlachtete Beispiele sind die Pferdefleisch-Lasagne oder extra vergine Olivenöl. Eine falsch deklarierte Herkunft, nicht eingehaltene Standards wie Bio oder aber die Verwendung von Zutaten minderer Qualität zur wirtschaftlichen Bereicherung. Letztlich muss jeder Inverkehrbringer von Ware für deren Qualität und Sicherheit gegenüber Kundschaft und Vollzug haften. Die Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis verlangt, dass bei der Beschaffung zuverlässige Lieferanten beauftragt werden sollen. Dennoch muss die spezifikationskonforme Anlieferung einer Wareneingangsprüfung unterzogen werden und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden können. Diese Minimalanforderungen müssen in allen Betrieben umgesetzt werden. Grosskunden verlangen oft zusätzliche Zertifizierungen für Lebensmittelsicherheit, welche ein Lieferantenmanagement mit risikoabhängiger Prüfung direkter Zulieferer und vertiefte Kenntnisse über die gesamte Lieferkette verlangt.
Beispiel Honiggebäck
Zu bedenken ist, dass Bäckereien, Konditoreien und Confiserien nicht nur die Rolle des Betrogenen, sondern auch die unrühmliche Rolle des Betrügers einnehmen können. Werden etwa Honiggebäcke mit Backhonig hergestellt, so wird der Kunde in seiner Erwartung getäuscht. Bei den übrigen Backwaren kann Backhonig zwar verwendet werden, muss in der Zutatenliste aber auch als solcher ausgelobt werden und darf nicht als Honig bezeichnet werden. Werden über 20 Prozent Honig in einem Produkt verwendet und die Aufmachung lässt eine spezielle Herkunft der Zutaten erahnen, so muss auch die Herkunft des Honigs deklariert werden.
Vorsicht ist geboten
Mit dem internationalen Handel, welcher aktuell gehörig durchgeschüttelt wird, gelangen auch gefährliche Produkte auf dem Markt. Kurzfristige Änderungen der Lieferketten und gestiegene Rohstoffpreise verleiten Hersteller möglicherweise dazu, auch minderwertige oder gestreckte Ware auf den Markt zu werfen. Wegen des Kriegs verknapptes Sonnenblumenlecithin aus der Ukraine könnte z.B. mit Sojalecithin gestreckt oder ersetzt werden – und damit eine Falschdeklaration und Gefährdung für Allergiker provozieren.
Seien Sie also bei der Beschaffung vorsichtig und zögern Sie nicht, Ihren Lieferanten auch kritische Fragen zu stellen!
Benjamin Horand, Fachstelle ASA und Qualitätsmanagement