Die Differenzen um die Leistungspflicht der Versicherungen aus der Epidemie-Versicherung dauern an. Die Versicherungsnehmer erhoffen sich, ab Mitte Mai 2020 Gewissheit und eine Zahlung der Versicherungen zu erhalten.

Etliche Versicherungen, u.a. die AXA, Helvetia und Generali, lehnen Zahlungen aus der Epidemie-Versicherung mit Verweis auf einen vertraglichen Ausschluss für den Fall einer Pandemie ab. «Aufgrund eines klaren Ausschlusses in der Epidemie-Versicherung lehnt Helvetia die Pandemie-Deckung ab und hält – bestätigt durch ein Rechtsgutachten – an dieser Position fest», ist z.B. der Webseite der Helvetia zu entnehmen. Den Inhalt und den Autor ihres Gutachtens gibt die Helvetia nicht bekannt. Sie bietet ihren Versicherungsnehmern jedoch eine Vergleichslösung an. Die Vergleichslösung soll das rasche Überwinden der Pandemiefolgen ermöglichen und Sicherheit schaffen, schreibt die Helvetia weiter.

Stefan Fuhrer, Professor für Privatversicherungen der Universität Basel, und Walter Fellmann, Swisslegal und Professor an der Universität Luzern, kommen zu einem gegenteiligen Schluss. Zuhanden des Ombudsmanns der Privatversicherung halten sie den Ausschluss rechtlich für nicht zulässig. Ungenügende Kalkulationen entbinden die Versicherungen auch nicht von ihrer Leistungspflicht.

Kommende Woche soll das von Martin Lorenzon, Ombudsmann der Privatversicherung und Suva, in Auftrag gegebene Gutachten von Professor Walter Fellmann publiziert werden.

Die Empfehlung der SBC-Juristin

Harisa Reiz, Anwältin des SBC, empfiehlt unseren Mitgliedern individuelle Vergleichsangebote unpräjudiziell zu prüfen. Dabei ist das Vergleichsangebot der vertraglichen Leistung gegenüberzustellen, aber auch dem Risiko des künftigen Ausschlusses besondere Beachtung zu schenken, zumal der Abschluss einer neuen Epidemie-Versicherung nicht möglich ist.

Weitergehende Informationen finden SBC-Mitglieder auf dem Intranet.

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