16 Vorlagen wurden unter Dach und Fach gebracht. Mit Ausnahme der Abstimmungsempfehlungen zu den Volksinitiativen unterstehen die getroffenen Entscheide dem fakultativen Referendum.

Gegen das aktualisierte Covid-19-Gesetz haben Gegnerinnen und Gegner nach der Abstimmungsniederlage vom 13. Juni ein neues Referendum angekündigt – gegen die Fassung vom März 2021. Im Raum stehen auch Referenden gegen die Abschaffung der Stempelsteuer und gegen die Medienförderung.

Das Wichtigste für unsere Branche aus der Sommersession:

Nahrungsmittel

Das Parlament will eine obligatorische Deklarationspflicht für in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden einführen. Dies sowohl bei pflanzlichen als auch bei tierischen Produkten. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Motion aus dem Ständerat zugestimmt. Künftig sollen Produk­tionsart und Herkunft klar er­sichtlich sein. Wie genau die Deklaration aussehen soll, lässt die Motion offen. Der Bundesrat befürchtet, dass die Schweiz mit der engen Formulierung der Motion Probleme mit Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) bekommen könnte.

«Künftig sollen Produktionsstart und Herkunft klar ersichtlich sein.»
Tiefgefrorene Lebensmittel sollen in der Schweiz auch offen verkauft werden können. Die Hygieneverordnung zu tiefgefrorenen Lebensmitteln soll entsprechend angepasst werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss angenommen. Auch der Bundesrat begrüsst den Offenverkauf.

Altersvorsorge

Der Nationalrat hat die Stabilisierung der AHV gutgeheissen. Dabei hat er der Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre zugestimmt, gegen den Willen der Linken und wie zuvor der Ständerat in der Frühlingssession. Indem sie künftig erst ab 65 Jahren eine AHV-Rente beziehen, tragen die Frauen dazu bei, das finanziell angeschlagene Sozialwerk in den nächsten rund zehn Jahren auf stabile Füsse zu stellen.
Allerdings wird ein beträchtlicher Teil der Entlastung für Ausgleichsmassnahmen für die Frauen gebraucht. Deshalb wird die Mehrwertsteuer erhöht. Nach den Entscheiden beider Räte steht aber noch nicht fest, in welchem Ausmass. Zudem möchte der Nationalrat auf Gewinne der Nationalbank aus Negativzinsen zurückgreifen.

«Der SBC legt Wert auf eine KMU-verträgliche Reform, bei welcher die Mehrwertsteuer um maximal 0,3 % erhöht wird.»
Der SBC legt Wert auf eine KMU-verträgliche Reform, bei welcher die Mehrwertsteuer um maximal 0,3 Prozent erhöht und nicht der Grossteil der Einsparungen bereits wieder zur Kompensation ausgegeben wird. Damit eine Stabilisierung der AHV gelingen kann, muss eine Lösung nahe der ständerätlichen Variante gefunden werden.

Landwirtschaft

Ein erneut verlängertes Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wird in der Schweiz nicht per 1. Januar 2022 in Kraft treten können, wegen der Fristen für die Beratung im Parlament und einem allfälligen Referendum.

«Der SBC hat sich ebenfalls für eine Verlängerung des Moratoriums für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen.»
Das gab Umweltministerin Simonetta Sommaruga in der letzten Sessionswoche in der Fragestunde des Nationalrates bekannt. Der Bundesrat will das Ende 2021 auslaufende Gentech-Moratorium um weitere vier Jahre verlängern. In der Vernehmlassung stiess diese Absicht mehrheitlich auf Zustimmung. Der SBC hat sich ebenfalls für eine Verlängerung in der Vernehmlassung ausgesprochen.

Zucker

«Der Ständerat will über einen im Gesetz verankerten Schutz für einheimische Zuckerrüben-Produktion und Verarbeitung beraten.»


Der Ständerat will über einen im Gesetz verankerten Schutz für die einheimische Zuckerrüben-Produktion und -Verarbeitung beraten. Auf eine Vorlage, die Beiträge an Rübenkulturen und Zölle festschreibt, ist er auf Antrag einer starken Minderheit eingetreten. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) hatte die Vorlage nicht diskutieren wollen, weil sie es für nicht richtig hielt, die Stützung der Zuckerwirtschaft mit gesetzlichen Massnahmen statt auf Verordnungsstufe zu regeln. Auch der Bundesrat lehnt die Gesetzesänderungen ab.

Lehrstellen

Der Ständerat hat mit 20 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung ein Postulat zur Lehrstellenvergabe an den Bundesrat überwiesen. Mit dem Vorstoss wird die Regierung beauftragt, zu prüfen, welche Auswirkungen der Zeitpunkt der Ausschreibung und der Vergabe von Lehrstellen auf Jugendliche und deren berufliche Zukunft hat.

«Die Regierung wird beauftragt, zu prüfen, welche Auswirkungen der Zeitpunkt der Ausschreibung und der Vergabe von Lehrstellen hat.»
Im geforderten Bericht sollen auch nötige Massnahmen für die verschiedenen Akteure der Berufsbildung aufgezeigt werden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulates beantragt.

Berufsbildung

Der Bundesrat muss mit den Kantonen ein Konzept für die Finanzierung der Berufsbildung ausarbeiten. Die kleine Kammer hat als Zweitrat eine entsprechende Motion deutlich angenommen.

Mehrwertsteuer

Der Ständerat hat eine Motion an die zuständige Kommission überwiesen, die verlangt, bei der Mehrwertsteuer einen Einheitssatz einzuführen. Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) reichte die Motion ein. Mit dem Vorstoss soll der Bundesrat beauftragt werden, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen – mit möglichst wenigen Ausnahmen von dem Einheitssatz. Das Geschäft geht an die Ständeratskommission. Der SBC wird sich weiterhin entschieden gegen einen Einheitssatz einsetzen.

Covid-19-Gesetz

Nach langem Hin und Her haben beide Kammern den Vorschlag der Einigungskonferenz zum Covid-19-Gesetz angenommen. Uneinigkeit bestand bis zum Schluss bezüglich Ausnahmen von Zulassungsbeschränkungen für Inhaber von Covid-Zertifikaten – also für Geimpfte, Getestete und Genesene. Diese Ausnahmen werden nun, wie es der Nationalrat wollte, nicht im Gesetz festgeschrieben.

Härtefälle

Das Parlament hat zwei Motionen zugestimmt, die eine Verlängerung des Härtefallprogramms fordern. Der Bundesrat hat am 18. Juni bereits erste Entscheide gefällt (siehe unten). Nun sollte noch Folgendes entschieden werden: Die Härtefallregelung soll bis mindestens Ende Dezember 2021 dahingehend verlängert werden, dass betroffene Betriebe coronabedingte Verluste auch im zweiten Halbjahr 2021 kompensieren lassen können. Derzeit besteht nur die Möglichkeit, Verluste bis Ende Juni 2021 abzugelten.

Energiewende

Der Nationalrat will neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen fördern. Er hat eine entsprechende Vorlage gutgeheissen. Es handelt sich um eine Übergangslösung. Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher hauptsächlich mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus.

«Parlament und Bundesrat sind gehalten, die Anliegender KMU-Branchen angemessen zu berücksichtigen.»
Die von beiden Parlamentskommissionen angenommene parlamentarische Initiative möchte verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

CO2-Gesetz

Nach dem Volks-Nein zum totalrevidierten CO2-Gesetz dauert die Unsicherheit in der Klima- und Energiepolitik weiter an. Nun muss sehr rasch eine Lösung für die befristeten Elemente des auslaufenden CO2-Gesetzes gefunden werden – namentlich die Programme zur Abgabenbefreiung mit Verminderungsverpflichtung. Keinesfalls dürfen teilnehmende Betriebe unter die Abgabenlast fallen, denn diesen Effizienzprogrammen liegen langfristige Investitionsplanungen zugrunde. Parlament und Bundesrat sind nun gehalten, entsprechende Lösungen rechtzeitig unter Dach und Fach zu bringen, welche die Anliegen der KMU-Branchen angemessen berücksichtigt.

Corona-Erwerbsersatz

Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz wurden vom Bundesrat angepasst und sind neu bis zum 31. Dezember 2021 gültig, statt bis zum 30. Juni. Die Anmeldefrist für den Leistungsbezug wurde neu auf den 31. März 2022 festgelegt. Ferner können ab dem 1. Juli 2021 die Beträge künftiger Entschädigungen im Rahmen des Corona-Erwerbsersatzes aufgrund des Einkommens gemäss der Steuerveranlagung 2019 berechnet werden.

Härtefallverordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 punktuelle Anpassungen an der Härtefallverordnung beschlossen. Mit diesen Änderungen sollen stark betroffenen Unternehmen höhere Unterstützungen zugesprochen werden können. Die Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge wird für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken, die einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufweisen, von 20 auf 30 Prozent des Jahresumsatzes und maximal 1.5 Millionen Franken erhöht.

Die Bedürfnisse der Kantone fallen dabei allerdings äusserst unterschiedlich aus. Der Bundesrat erhöht daher erstens die Obergrenze der A-Fonds-perdu-Beiträge zur Unterstützung von kleinen Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen. Zweitens stellt er den Kantonen 300 Millionen Franken aus der «Bundesratsreserve» zur Verfügung, um besonders betroffene Unternehmen zusätzlich zu unterstützen.

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