Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Einzelunternehmen bietet einen einfachen Einstieg: Wenige Formalitäten und geringe Kosten ermöglichen es, sich voll auf die operative Tätigkeit zu konzentrieren. Die Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens zu einer GmbH ist jedoch eine strategische Entscheidung, die bedeutende Chancen bietet, aber auch mit Auflagen und höheren Kosten verbunden ist.
Doch welche Vorteile bringt der Wechsel zur GmbH konkret mit sich, und welche Nachteile gilt es abzuwägen?
Die Chancen: Schutz, Kontinuität und steuerliche Flexibilität
Der Wechsel zu einer Kapitalgesellschaft bietet verschiedene Vorteile:
- Trennung des Vermögens und Haftungsbeschränkung: Als Einzelunternehmer haftet man mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Bei einer GmbH haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlich-keiten der Gesellschaft. Das erforderliche Stammkapital beträgt mindestens CHF 20 000. Geschäftliche Risiken wie Umsatzrückgänge oder Streitigkeiten mit Lieferanten betreffen damit grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen und nicht unmittelbar das Privatvermögen der Gesellschafter.
- Angestelltenstatus, Vorsorge und soziale Absicherung: Der Gewinn eines Einzelunternehmens unterliegt vollumfänglich und ohne Ober-grenze der Einkommenssteuer sowie den AHV/IV/EO-Beiträgen. Bei einer GmbH sind die Unternehmenden Angestellte der eigenen Gesellschaft: Sie beziehen einen festen Lohn und können ihre berufliche Vorsorge optimieren, beispielsweise durch Kaderpläne oder steuerlich abzugsfähige Einkäufe in die Pensionskasse. Zudem können sie zwischen Lohnzah-lungen und Dividendenausschüttungen abwägen, wobei Letztere einer Teilbesteuerung unterliegen.
- Erleichterte Geschäftsübergabe: Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma kann ihr Geschäftsvermögen samt Schulden mit einem schriftlichen Vertrag und einer Aufstellung aller übertragenen Werte und Schulden als Ganzes auf einen anderen übertragen, sofern mehr Werte als Schulden vorhanden sind. Die Übertragung gilt erst mit der Eintragung im Handelsregister, und der bisherige Inhaber haftet danach noch drei Jahre mit für die alten Schulden. Bei einer GmbH erfolgt die Übergabe durch den Verkauf der Stammanteile – ohne Unterbrechung der Betriebsverträge oder direkte Auswirkungen auf Mietverträge oder Bankbeziehungen. Der steuerliche Aspekt ist oft entscheidend: Der Verkauf von Stammanteilen, die im Privatvermögen gehalten werden, führt grundsätzlich zu einem steuerfreien Kapitalgewinn. Bei der Veräusserung eines Einzelunternehmens können hingegen steuer- und sozialversicherungspflichtige Gewinne entstehen. Die konkrete Behandlung hängt von der gewählten Übertragungsform und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
- Erhöhte geschäftliche Glaubwürdigkeit: Gegenüber Banken und Vermietern vermittelt die GmbH das Bild einer etablierten, vertrauenswürdigen und nachhaltigen Struktur.
Die Risiken und Nachteile: Strenge Vorgaben, Kosten und Doppelbesteuerung
Ein Wechsel der Rechtsform bringt auch administrative und finanzielle Einschränkungen mit sich, die vor Einleitung der Schritte berücksichtigt werden sollten.
- Umwandlungskosten und erhöhter administrativer Aufwand: Der Vorgang erfordert eine Anfangsinvestition, unter anderem für die öffentliche Beurkundung, den Handelsregistereintrag sowie die Arbeiten einer Treuhandgesellschaft zur Erstellung der Betriebsbilanz. Im Alltag erhöht die GmbH zudem den Verwaltungsaufwand: Das Gesetz schreibt eine ordnungsgemässe kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung vor. Hinzu kommen die Lohnadministration einschliesslich der Sozialversicherungsabrechnungen sowie gesellschaftsrechtliche Pflichten, etwa im Zusammenhang mit der Gesellschafterversammlung und der Protokollführung.
- Mechanismus der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung: Der Gewinn der GmbH wird ein erstes Mal auf Stufe der Gesellschaft besteuert (Gewinnsteuer). Wird er als Dividende an den Gesellschafter ausgeschüttet, wird er ein zweites Mal auf Stufe des privaten Einkommens des Inhabers besteuert (auch wenn steuerliche Milderungen bestehen).
- Weniger flexibler Zugriff auf private Liquidität: Im Einzelunternehmen kann der Inhaber frei Mittel für seinen privaten Bedarf beziehen. In einer GmbH gehören die Mittel hingegen ausschliesslich der Gesellschaft, weshalb jeder Geldabfluss zugunsten der Inhaberin oder des Inhabers auf einer klaren rechtlichen Grundlage basieren muss. Wichtig: Entnahmen, die weder durch Lohn noch durch Dividenden oder eine andere rechtliche Grundlage gedeckt sind, können als Darlehen an die Gesellschafterin oder den Gesellschafter beziehungsweise als geldwerte Leistung qualifiziert werden. Daraus können steuerliche Konsequenzen entstehen.
Der Wechsel zu einer GmbH ist weder ein obligatorischer Schritt noch ein Selbstzweck. Eine individuelle Analyse mit der Treuhandgesellschaft ist unerlässlich, um die Rentabilität und Sinnhaftigkeit einer solchen Umstrukturierung zu prüfen.
Thomas Minder, SBC Treuhand AG
Symbolbild: KI generiert
Das könnte Sie auch interessieren
