Trotz dem grossen Druck aus der Wirtschaft – der Bundesrat bleibt hart: Die Öffnung erfolgt moderat und die Gastronomie bleibt mindestens bis 22. März geschlossen. Für den SBC eine herbe Enttäuschung. Ebenso sind für die Schweizer Bäcker-Confiseure die Ungleichheiten in der Umsetzung des Härtefallregimes unverständlich und inakzeptabel.

Gemeinsam mit anderen Verbänden und dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) verlangen wir eine Korrektur des Gesetzes gemäss dem Grundsatz: teilgeschlossen = geschlossen = Umsatzentschädigung.

So sieht der Fahrplan des Bundesrates aus: Ab 12. März sollen die Kantone konsultiert werden und am 19. März erfolgt der nächste Entscheid des Bundesrates. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Die Sturheit des Bundesrates ist verblüffend. Und im schlimmsten Fall kontraproduktiv. Er hält an seinem zögerlichen und konzeptlosen Massnahmenbündel fest. Für den SBC und die anderen betroffenen Verbände kein Grund die Waffen zu strecken. Wir werden weiter kämpfen!

Ab 1. April

Läden, Museen, Zoos, Sport- und Freizeit-Aussenanlagen können am Montag, 1. März öffnen. Die Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen. Offen bleiben dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste sind erlaubt. Für die Bäckereien-Confiserien ändert sich nichts, sie haben weiterhin geöffnet. Vorausgesetzt, die Pandemiezahlen entwickeln sich positiv, werden die Terrassen der Gastronomiebetriebe ab 1. April geöffnet. Vor einer Woche hat der Bundesrat diese Massnahmen verkündet. Nach einer Vernehmlassung bei den Kantonen bleibt es dabei. Nur wenige haben sich für eine sofortige Öffnung ausgesprochen. Bundespräsident Guy Parmelin appellierte an der Medienkonferenz an die Solidarität. Der Grund: Die Zahlen der Ansteckungen seien wiederum steigend.

Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter 5 %, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Hart gekämpft

Die letzten Tage wurde hart gekämpft, an allen Fronten, mit praktisch allen legalen, zur Verfügung stehenden Mitteln. Intensive Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wirtschaft wurden geführt. Unmittelbar nach der Medienkonferenz des Bundesrates vor einer Woche haben wir unsere Mitglieder über den aktuellen Stand und die vorgesehenen Änderungen informiert. Gleichzeitig haben wir mit anderen Verbänden das weitere Vorgehen koordiniert. SBC-Präsident Silvan Hotz und -Direktor Urs Wellauer standen in engem Kontakt mit unseren Kantonalverbänden. Am vergangenen Freitag erhielten die kantonalen Verbände einen Musterbrief an die kantonalen Regierungen. Es lag nun an den Kantonalpräsidenten und -sekretären nach der bundesrätlichen Ankündigung der nur zögerlichen Lockerungsmassnahmen, sich bei den kantonalen Regierungen Gehör für unsere dringenden Anliegen zu verschaffen. Gleichzeitig haben der SBC, die Verbände aus der Lebensmittelbranche sowie der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) und GastroSuisse ebenfalls schriftlich direkt beim Bundesrat interveniert.

«Das ist eine durch und durch wirtschaftsfeindliche Entscheidung des Bundesrats. Der Schaden ist immens»

Fehlende Umsätze

Obwohl die Bäckereien-Confiserien über all die Zeit geöffnet bleiben durften, kämpfen einige um die Existenz ihres Unternehmens. Denn viele erzielen ihre Umsätze nicht nur durch den Verkauf von Brot, Backwaren, Confiserie- und Chocolaterie-Produkten, sondern betreiben zusätzlich ein Café oder Restaurant. Lieferungen an Mensen, Hotels, Restaurants usw. sowie das Catering für Events fallen weg. Durch die Homeoffice-Pflicht leiden die Bäckereien-Confiserien in den Zentren und erleiden Umsatzverluste bis über 50 %. Die Härtefallhilfe muss sofort umgesetzt, Lücken und Fehler müssen behoben werden, damit der bereits jetzt immense Schaden nicht noch vergrössert wird. «Das ist eine durch und durch wirtschaftsfeindliche Entscheidung des Bundesrats. Der Schaden ist immens», kritisiert SBC-Präsident und sgv-Vorstandsmitglied Silvan Hotz.

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