Der Verein Schweizer Brot (VSB) hat die Marke Schweizer Brot lanciert. Das Markenlogo kann ab sofort beantragt und genutzt werden. «Es schafft mehr Transparenz im Brothandel und bringt sowohl Konsumentinnen und Konsumenten wie auch Verarbeiter/innen und Produzent/innen einen Mehrwert», schreibt der VSB in der Medienmitteilung.

Ab sofort können alle Mitglieder des Vereins Schweizer Brot, so auch die SBC-Mitglieder, in einem einfachen Registrierungsverfahrens (siehe Info-Box) das neue Markenlogo zur Deklaration von einhei­mischem Brot beantragen. Das Markenlogo hat das Ziel, die nötige Transparenz in der Pro­duktion, Verarbeitung und im Verkauf von Getreideprodukten zu schaffen.

Rückläufiger Brotkonsum und steigende Importzahlen

Repräsentative Studien zeigen, dass hierzulande trotz sinkender Konsumzahlen die Affinität zu Schweizer Brot hoch ist. Die rückläufigen Verkaufszahlen und die stetig steigenden Importzahlen von ausländischen Backwaren erfordern eine Marktoffensive für Schweizer Brot. Denn: «Schweizer Brot wird von den Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber ausländischem Brot deutlich bevorzugt», bekräftigt VSB-Geschäftsführer Stephan Scheuner. Der VSB stärkt darum die Marke Schweizer Brot als Bestandteil der Mehrwertstrategie der Getreidebranche.

Den Absatz und die Transparenz stärken

Die Deklaration verweist nicht nur klar auf die Schweizer Herkunft, sondern soll auch die gestiegenen Backwarenimporte sichtbar machen. Zudem soll die Kennzeichnung den Kundenservice verbessern: Die Sichtbarkeit der Produkteherkunft soll für mehr Transparenz sorgen und eine bewusste und schnelle Entscheidung für einheimische Produkte ermöglichen. Für den VSB ist es zudem ein Bekenntnis der Verarbeiter/innen und Produzent/innen zur Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. Dieses werde von der Kundschaft mit Vorliebe für Schweizer Produkte geschätzt. «Das Markenlogo stärkt darüber hinaus das Vertrauen in die erstklassige Qualität bei der Verarbeitung und Produktion. Und zu guter Letzt werden die Konsumentinnen und Konsumenten für Schweizer Brot und dessen Mehrwerte sensibilisiert, was folglich absatzfördernd wirkt», schreibt der VSB weiter.

«Wir sind überzeugt, dass wir den Marktakteuren mit der Marke ein wichtiges Differenzierungsinstrument zur Verfügung stellen können»
Stephan Scheuner

Bereits reges Interesse am Einsatz

Im Vorfeld und mit Beginn der Logo-Lancierung per 23. August 2021 hätten zahlreiche Betriebe ihr Interesse für die Marke Schweizer Brot signalisiert: «Wir sind überzeugt, dass wir den Marktakteuren mit der Marke ein wichtiges Differenzierungsinstrument zur Verfügung stellen können», betont Stephan Scheuner. Die Kriterien für die Markenlogo-Verwendung sind der Info-Box zu entnehmen.

Publikumskampagne und Marketingunterstützung

Der VSB unterstreicht gegenüber «panissimo», dass die Produzent/innen und Verarbeiter/innen tatkräftig bei der erfolgreichen Etablierung des Markenlogos unterstützt werden. So werden Vorlagen für Verpackungsmaterialien und zahlreiche Werbe- und Info-Materialien für den Verkaufspunkt zur Verfügung gestellt. «Damit Schweizer Brot hierzulande möglichst schnell und nachhaltig in aller Munde ist und als nationales Kulturgut langfristig erhalten bleibt», schreibt der Verein Schweizer Brot.

So funktioniert das Registrierungsverfahren

Die Beantragung und der Einsatz des neuen Markenlogos sind einfach. Mitglieder des VSB und deren Mitglieder können sich auf der Website schweizerbrot.ch/markenlogo registrieren. Weitere Unternehmen/ Organisationen können ebenfalls einen Antrag für die Verwendung stellen. Der Verein prüft in der Folge den Antrag und erteilt zeitnah die Autorisierung für die Markenlogo-Verwendung.

Kriterien für die Markenlogo-Verwendung

Wer vom Mehrwert des neuen Markenlogos profitieren möchten, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

80 % der Rohstoffe müssen aus der Schweiz stammen, als Basis gilt mindestens Suisse-Garantie-Qualität.
Die Garantiemarke Suisse Garantie wird bis zum Ausgang der Sammelstelle verwendet.
Die Verarbeitung muss zu 100 % in der Schweiz erfolgen.
Die Anwendung gilt für Brot (Normal-/Spezialbrot), Kleinbrot
(z.B. Weggli, Gipfeli und Bürli) und Sandwichbrot.

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