Seit rund einem Jahr herrscht aufgrund von Covid in der Schweiz, weltweit, Ausnahmezustand, so auch für unsere gewerbliche Branche. Wir halten kurz inne und blicken auf dieses ereignisreiche, umwälzende Jahr zurück:

Im März 2020 verhängte der Bundesrat einen gesamtschweizerischen Lockdown. Die Bäckereien-Confiserien durften – da versorgungsrelevant – offen bleiben. Ein erster Erfolg! Nach einer anfänglichen Schockstarre zeigten sich unsere Mitglieder innovativ, spannten mit anderen Gewerbetreibenden zusammen, überprüften Arbeitsprozesse, schnitten alte, unrentable Zöpfe ab usw. Die Verbandsspitze und mit ihnen die Mitarbeitenden arbeiteten auf Hochtouren, kämpften mit harten Bandagen für das Überleben unserer Mitglieder, berieten praktisch rund um die Uhr über juristische Belange sowie Sicherheits- und Hygienemassnahmen, informierten und warben auf unzähligen Kanälen, organisierten Aktionen wie «lokal einkaufen» und sorgten für eine positive Medienresonanz. Das Feedback war durchwegs positiv.

Zweiter Lockdown

Im Sommer gab es eine kurze Verschnaufpause, bevor es im Herbst wieder mit Vollgas weiterging. Nur gab es ein nicht unerhebliches Erschwernis: Die Bevölkerung war und ist Covid-müde, der Elan, das Zusammengehörigkeitsgefühl vom Frühling waren weg. Zudem waren die neuen Massnahmen von Kanton zu Kanton unterschiedlich, das heisst 26 verschiedene Versionen. Für uns im Verband ein Ding der Unmöglichkeit, die Übersicht zu wahren. Der Kontakt mit den Sekretären und Präsidenten der Kantonal- und Regionalverbände in­tensivierte sich. Es fand ein regelmässiger Austausch statt. Die Kommunikations-Abläufe wurden – und werden immer noch – optimiert, um unsere Mitglieder möglichst umfassend informieren zu können und zu unterstützen.

Sonntagsverkäufe

Eine wahre Knacknuss war der Beschluss des Bundesrats bezüglich den Sonntagsverkäufen. Wir setzten all unsere kommunikativen Mittel und unser Netzwerk ein, damit unsere Mitglieder an den für sie wichtigen Sonn- und Feiertagen exklusiv geöffnet haben können – gemeinsam mit den Apotheken. Selbstverständlich gab es auch Wermutstropfen: So beispielsweise die Tatsache, dass die Cafés geschlossen bleiben mussten, obwohl wir auch hier für unseren kleinen Verband unser Möglichstes unternommen hatten.

Härtefallregelung

Bei der Härtefallregelung konnten wir einen weiteren Sieg erringen. SBC-Präsident Silvan Hotz und SBC-Direktor Urs Wellauer haben, bevor der Bundesrat überhaupt darüber entschied, ihr Netzwerk eingesetzt, damit die Spartenrechnungen berücksichtigt werden. Es fand wiederum ein intensiver Austausch mit den Kantonal-/Regionalpräsidenten und -sekretären statt. Die Kantonalverbände wurden informiert und dokumentiert.

Zum Wohle unserer Mitglieder

Der SBC hat als relativ kleiner Verband im Corona-Jahr einiges erreicht, musste aber auch den einen oder anderen Misserfolg einstecken sowie da und dort Korrekturen vornehmen, wie beispielsweise in der direkten Kommunikation mit den Kantonalverbänden. Unser Wirken hatte und hat immer das Ziel – zum Wohle unserer Mitglieder und der gewerblichen Branche – vor Augen. Und dieses verfolgen wir mit Hartnäckigkeit und Leidenschaft, wir, die Verbandsspitze mit dem Präsidenten, dem Zentralvorstand und dem Leitenden Ausschuss sowie die Geschäftsleitung und der gesamte Mitarbeitendenstab.

Bundesrat verkündet neue Anpassungen

Der Bundesrat hat letzte Woche wiederum verschiedene Änderungen bekanntgegeben (siehe Newsletter vom 28. Januar). Geändert hat die Quarantäne-Dauer (Änderung beim Corona-Erwerbsersatz von Bedeutung), die Erhöhung der Bundesgelder für Härtefälle, die Hilfe für Kulturschaffende sowie die Übernahme von Test- und Impfkosten.

Bei der Kurzarbeit für Lernende ist es so, dass es bei bestehenden Bewilligungen eine Wiedererwägung braucht sowie den Nachweis, dass die Ausbildung sichergestellt ist bzw. wird. Die aktuellen Merkblätter sind im Intranet auf swissbaker.ch (Login).

Achtung: Komplizierter ist es bei den Härtefallregelungen, weil die Gelder für die Härtefälle über die Kantone ausbezahlt werden und dies unterschiedlich gehandhabt wird. Die von uns eingebrachte Spartenrechnung zwischen Verkauf und Gastronomie ist aber bereits in eini-
gen Kantonen übernommen worden. Wir haben dies mit Nachdruck nochmals im Eidgenössischen Finanzdepartement eingebracht, damit diese Lösung den Kantonen auch von Bundesebene empfohlen wird.
In den Kantonen dürfte es noch weitere Anpassungen geben. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kantonalverband.

SBC-Übersicht nützliche Links: https://www.swissbaker.ch/de/links/coronavirus-nuetzliche-links
Liste von Links zu kantonalen Verordnungen:https://www.ch.ch/de/coronavirus/#kontakte-und-informationen-der-kantonalen-behoerden

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