Die Pension ist ein Thema, über das oft zu spät nachgedacht wird. Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig damit zu befassen, auch wenn der Handlungsspielraum bei der ersten und zweiten Säule gering erscheint.

In der Schweiz zahlen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr Beiträge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV (1. Säule) und ab dem 25. Lebensjahr für die berufliche Vorsorge BVG (2. Säule). Der in der BVG angesparte Betrag entspricht dem Altersguthaben, das sich aus unseren Beiträgen und denen des Arbeitgebers zuzüglich Zinsen zusammensetzt.

Rente oder Kapital: Was ist der Unterschied?

Zum Zeitpunkt der Pensionierung stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Rente: Das Altersguthaben wird anhand eines Umwandlungssatzes in ein lebenslanges monatliches Einkommen umgewandelt.
  • Kapital: Der gesamte Betrag wird auf einmal bezogen und kann frei verwendet werden.
  • Mischform: Ein Teil des Altersguthabens wird als Rente ausbezahlt, der Rest als Kapital
RenteKapital
SteuernDie Rente wird jedes Jahr wie ein normales Einkommen besteuert.Das Kapital wird beim Bezug zu einem reduzierten Satz besteuert und anschliessend als Vermögen deklariert.
ErbschaftDie Hinterlassenenrente ist begrenzt.Das verbleibende Kapital ist Teil des Nachlasses.
FlexibilitätGeringVollständig (Bezüge, Anlagen, Schenkungen usw.)
Schutz des EhepartnersVoraussichtliche Hinterlassenenrente (ca. 60 %)Abhängig von den
getroffenen Regelungen.
BedingungenStandardwahlMuss gemäss den Bestimmungen der Pensionskasse mit Zustimmung des Ehepartners beantragt werden.

Die richtigen Fragen

Die Wahl hängt in erster Linie von den individuellen Bedürfnissen und Plänen ab. Um diese besser zu verstehen, sind drei Aspekte entscheidend:

1. Wünsche und persönliche Situation
Soll Vermögen vererbt werden? Sollen persönliche Projekte verwirklicht werden? soll der bisherige Lebensstandard beibehalten werden? Wie ist der eigene Gesundheitszustand und jener der Angehörigen?

2. Finanzielle Situation
Wie hoch wird die Gesamtrente (AHV + BVG) sein? Wie viel kann bezogen werden? Existieren zusätzliche Einkommensquellen oder Vermögenswerte?

3. Die Regeln der Pensionskasse
Ist ein Teilbezug möglich? Wie hoch ist der Umwandlungssatz? Wie weit im Voraus muss ein Bezug angekündigt werden? Besteht für den/die Ehe- oder Lebenspartner/in Anspruch auf eine Rente im Todesfall?

Zusammenfassung

Es gibt keine richtige oder falsche Wahl: Alles hängt von der individuellen Situation, den Bedürfnissen und der Risikobereitschaft ab. Die Rente gibt Sicherheit und garantiert Stabilität. Das Kapital bietet mehr Freiheit, verlangt jedoch eine sorgfältige Verwaltung. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich von einer Fachperson beraten zu lassen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die SBC Treuhand AG analysiert die persönliche Vorsorgesituation und unterstützt dabei, die am besten geeignete Lösung zu finden.

Nathanaël Barilier,
Sachbearbeiter SBC Treuhand, Pully (VD)

Foto: Adobe.stock

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