Bereits gibt es je nach Standort erste Pollenbelastungen. Die Ursache: Der milde Winter.

Vor allem Hasel- und Erlenblüten sind dafür verantwortlich, dass bei Betroffenen, die unter Atopie (Allergie) leiden, bereits Beschwerden auftreten.
In unseren Berufsfeld sind es die Stäube von Backmehlen, Back­mitteln, Gewürzen sowie Sprühnebel von Eiern, die wie die Pollen sensibilisierend aufs Immunsystem wirken. Je nach Veranlagung kann dies zu allergischen Reaktionen führen.
Symptome wie tränende Augen, andauerndes Niesen und Husten sowie im Extremfall bis hin zu Atembeschwerden sind ernste Anzeichen auf allergische Reaktionen, die früher oder später die Gesundheit belasten und die Lebensqualität beeinträchtigen können. Auch im vergangenen Jahr nahm unsere Branche punkto Berufserkrankungen wieder einen Spitzenplatz ein. Dies zu ändern scheint allerdings schwierig zu sein.

Eigenverantwortung ist gefragt

Es ist bekannt: Mit einer seriösen Eignungsabklärung für eine beruf­liche Mehlexposition kann das Risiko einer Berufskrankheit vor Ausbildungsantritt stark gesenkt werden. Personen, die jedoch bereits in der Berufsfindungsphase unter einer starken Atopie auf Gräserpollen oder gar Asthma leiden, sind gut beraten, in Eigenverantwortung zu handeln und ihre Berufswahl kritisch zu hinterfragen. Wenn der Berufsbildner sowie die erziehungsberechtigte Person das Risiko kennen und der bzw. die Jugendliche trotz fachärztlicher Bedenken die Ausbildung antreten möchte (was immer wieder vorkommt), dann ist dieser Entscheid – wenn auch nur schwer nachvollziehbar – zu akzeptieren.
Mit einer sorgfältigen Arbeitsweise und dem Tragen einer Fein­staubschutzmaske mit Filterklasse FFP2 werden die Atemwege geschützt. Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb achtet zudem darauf, dass nicht wirkungslose, sondern wirksame, vorschriftskonforme Feinstaubschutzmasken beschafft und richtig getragen werden.

Auch in der Freizeit

Die vorgenannten Vorsichtsmassnahmen sollten auch in der Freizeit beachtet werden. Wer gefährdet ist und sich in pollen- bzw. staubreichen Zonen befindet, ist gut beraten, eine Atemschutzmaske zu tragen. So ist die betroffene Person vor den Auswirkungen von Stäuben bzw. Pollen ausreichend geschützt.

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