Am 25. September stimmt das Schweizer Volk über die Stabilisierung der AHV (AHV 21) ab. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und einen Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die AHV 21 ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Sanierung. Der Zentralvorstand des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes SBC sowie alle wichtigen Wirtschaftsorganisationen unterstützen diese Vorlage. Ein Nein wäre fahrlässig!
Die AHV verfügt aktuell über ein Kapital von 48 Milliarden Franken, wovon 10 Milliarden Franken an die IV ausgeliehen und damit bedroht sind. Bis im Jahre 2028 wird die AHV-Rechnung dank den Kapitalerträgen – falls sie denn wie erhofft eintreffen – annähernd ausgeglichen abschliessen. Auf den ersten Blick könnte man also meinen, dass noch reichlich Zeit für Reformen bleibt. Allerdings: Bis in der Schweiz eine Rentenreform in Kraft treten und Wirkung zeigen kann, dauert es mindestens fünf Jahre und bis dann wird es zu spät sein, um das Ruder noch umzureissen. Diese Tatsache wird von den Gegnerinnen und Gegnern verschwiegen – was fahrlässig ist.
Gutschweizerischer Kompromiss
Die AHV 21 ist Sinnbild für einen gutschweizerischen Kompromiss. Das heutige Rentenniveau bleibt unangetastet. Punktuell kommt es sogar zu spürbaren Leistungsverbesserungen. Zur dringend notwendigen Sanierung der AHV tragen im Wesentlichen zwei Massnahmen bei: die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 0.4% und die Vereinheitlichung des Referenzalters für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wird für neun Frauenjahrgänge grosszügig abgefedert. Rund ein Drittel der Ersparnisse, die sich aus der Erhöhung des Frauenrentenalters ergeben, werden für die Abfederungsmassnahmen eingesetzt.
Die höhere Lebenserwartung der Frauen rechtfertigt die Rückkehr zu einem einheitlichen Rentenalter. Die Lebenserwartung bei 65 Jahren liegt zurzeit bei den Männern bei rund 20 Jahren, bei den Frauen bei rund 23 Jahren. Das heisst, Frauen profitieren bereits nur durch ihre höhere Lebenserwartung mehr von der AHV.
Demographische Veränderungen
Die Babyboomer-Generation erreicht das Rentenalter. Ins Erwerbsleben rücken zahlenmässig kleine Jahrgänge nach. Das Verhältnis zwischen Rentenbezügern und Beitragszahlern verschlechtert sich fortlaufend. Mit einer vorsichtigen, schrittweisen Erhöhung des Rentenalters können etliche der sich abzeichnenden Problem entschärft werden.
Der jungen und erwerbstätigen Bevölkerung darf keine zu schwere Last aufgebürdet werden. Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 finanzierten noch rund 6,5 Aktive eine Person im Rentenalter, zurzeit kommen noch knapp 3,4 Aktive für eine pensionierte Person auf, und in dreissig Jahren wird das Verhältnis bei zirka 2:1 liegen. Die Entwicklung des Altersquotienten (Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 64-Jährigen) macht also die Reformen unabdingbar. Deshalb ist am 25. September ein Ja zur AHV 21 unbedingt nötig!
SBC