Der Paritätische Kommission Schweizer Bäcker-Confiseure (pkb)c obliegt nebst dem Vollzug und der Auslegung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) das Inkasso der Vollzugskostenbeiträge (Art. 40 GAV). Die Betriebe der Bäcker-Confiseur-Branche wurden daher um Deklaration und Einzahlung der Vollzugskostenbeiträge 2021 ersucht. Gemäss letzter Sitzung der pkbc ist der Rücklauf gut, etliche Deklarationen stehen jedoch aus.

Ab März 2022 wird das Mahnverfahren mit Anordnung von Verzugskosten eingeleitet. Der SBC empfiehlt seinen Mitgliedern, der Pflicht zur Deklaration und Überweisung der Vollzugskostenbeiträge vorgängig nachzukommen, um zusätzliche Umtriebe und Kosten sowie eine Festsetzung der Beiträge nach Ermessen (Art. 41b bis GAV) zu verhindern.

Ausnahmen bezüglich Arbeitnehmerbeitrag

Grundsätzlich schulden alle dem GAV unterstellten (d.h. vom persönlichen Geltungsbereich erfassten) Arbeitnehmenden den Arbeitnehmerbeitrag. Dieser ist im Sinne einer Ausnahme nicht geschuldet von Arbeitnehmenden, welche das geringfügige Einkommen gemäss AHV von derzeit CHF 2300 pro Jahr nicht erreichen oder das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Ab 2021 müssen zudem Minderjährige ebenfalls keine Vollzugskostenbeiträge entrichten

Zu den Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich wird auf den GAV bzw. den Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung vom 6. November 2018 sowie auf die weiteren Informationen der pkbc auf www.pkbc.ch verwiesen.

Bei Fragen steht der Rechtsdienst gerne zur Verfügung.

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