Am 25. September stimmt das Schweizer Volk über die Stabilisierung der AHV (AHV 21) ab. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und einen Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. AHV steht für Altersvorsorge. AHV steht aber auch für Umverteilung. Umverteilt wird von reich zu arm, speziell aber auch von Mann zu Frau. Es ist das frauenfreundlichste Sozialwerk der Schweiz. Gefährden wir es nicht! Der Zentralvorstand des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes SBC sowie alle wichtigen Wirtschaftsorganisationen unterstützen diese Vorlage. Ein Nein wäre fahrlässig!
Angesichts der sich immer stärker öffnenden Finanzierungslücke ist diese Rentenreform schlicht unumgänglich. Sie wird allerdings vor allem wegen der Rückkehr zum geschlechtsneutralen Rentenalter 65/65 bekämpft. Die linken Parteien und die Gewerkschaften haben hier eine verzerrte Wahrnehmung. Die Sanierung der AHV erfolge ausschliesslich auf dem Buckel der Frauen, wird moniert. Das gehe auch deshalb nicht an, weil das weibliche Geschlecht in der Altersvorsorge ohnehin schon benachteiligt werde. Stimmt das?
Was zutrifft ist, dass die durchschnittliche AHV- und BVG-Rente der Frauen tiefer als die der Männer ist. Ist das ungerecht, ist das gar verwerflich? Nein! Denn sowohl bei der AHV als auch bei der 2. Säule handelt es sich um Versicherungen. Und bei Versicherungen ist es nun mal so, dass diejenigen, die höhere Prämien oder Beiträge einbezahlten, am Schluss auch bessere Leistungen erhalten.
Innerfamiliärer Ausgleich
Wenn die durchschnittlichen AHV- und BVG-Renten der Frauen tiefer ausfallen als die der Männer, haben wir es keinesfalls mit einem Systemversagen zu tun. Die Ursache liegt einzig und alleine darin, dass die für die Sozialversicherungen massgebende Lohnsumme der Frauen signifikant tiefer ist als die der Männer. Das hat nichts mit Lohnungleichheit zu tun, sondern primär damit, dass die Erwerbsquote bei den Frauen tiefer liegt, dass Frauen öfters in Teilzeit beschäftigt sind, dass die Teilzeitpensen der Frauen vielfach geringer sind und dass Frauen häufiger in wertschöpfungs-schwächeren Tieflohnbrachen tätig sind.
Die AHV kennt ein starkes Korrektiv, das bei Ehepaaren Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau ausgleicht: das Einkommenssplitting. Grundsätzlich werden in der AHV die versicherten Einkommen in einem individuellen Konto erfasst, dessen Gesamtsumme am Ende des Erwerbslebens die Rentenhöhe bestimmt. Bei Ehepaaren werden jahrweise die beiden Einkommen zusammengezählt und je zur Hälfte den individuellen Konten gutgeschrieben. Derjenige Ehepartner, der «nur» Teilzeit arbeitet und allenfalls auch über ein tieferes Grundeinkommen verfügt, profitiert somit auch bei der staatlichen Altersvorsorge stark vom höheren Einkommen seines Partners. Meist sind es Frauen, die in mehr oder weniger starkem Ausmass von dieser innerehelichen Um-verteilung profitieren und rentenmässig bessergestellt werden.
Wichtig ist auch, dass die AHV als einziges Sozialwerk die unentgeltlich erbrachte Erziehungs- und Betreuungsarbeit honoriert. Wer diese gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgabe erfüllt – und meistens sind das eben immer noch die Frauen – erhält bei der AHV ein fiktives Einkommen auf seinem individuellen Konto gutgeschrieben. Ohne dass man dafür Beiträge entrichten muss, kommt man damit im Endeffekt zu einer höheren AHV-Rente.
Umverteilung zugunsten der Frauen
Insbesondere die AHV ist aber keine reine Versicherung, sondern sie strebt nach dem Willen des Gesetzgebers auch eine Umverteilung an. Und das funktioniert. Versicherte mit tiefen Einkommen erhalten pro einbezahltem Beitragsfranken substanziell höhere Renten als Gutverdienende. Von dieser Umverteilung profitieren insbesondere die Frauen. Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV bezahlten die Frauen 2015 exakt einen Drittel der Beiträge an die AHV. Sie bezogen dafür 56 Prozent der Leistungen. Wenn man schon geschlechtsspezifische Unterschiede herausstreichen will, muss klar festgehalten werden: Die AHV bevorteilt Frauen, ihr «Return on Investment» ist deutlich höher als der der Männer.
Sichere Renten sind wichtig, für die Schweiz und für die Pensionierten. Und ganz speziell eben für die Frauen, die im Durchschnitt über eine schlechtere Absicherung aus der 2. und der 3. Säule verfügen. Hauptziel der AHV 21 ist, die staatliche Altersvorsorge wieder auf finanziell gesunde Beine zu stellen und dafür zu sorgen, dass die AHV und deren Renten sicher bleiben. Gerade die Frauen haben daher ein vitales Interesse daran, dass diese Revision gelingt.
SBC