Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs

Der Bundesrat verschärft zudem ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden des täglichen Bedarfs, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird dagegen wieder aufgehoben.

Härtefall-Verordnung wird angepasst

Bäckereien und Confiserien dürfen auch nach der Verschärfung des Bundesrates weiterhin betrieben werden – haben aber verständlicherweise bedeutend weniger Kundinnen und Kunden. Die wirtschaftliche Existenz steht auf dem Spiel. Die Angestellten erhalten weitgehend Kurzarbeits-Entschädigung. Die angepassten Formulare sind auf dem Intranet aufgeschaltet. Die vielerorts hohen Fixkosten für Miete, Strom oder Versicherungen laufen weiter.Der Bundesrat verbessert nun die Bedingungen für finanzielle Hilfen für Härtefälle. Als solche gelten alle, die mindestens 40 Tage auf behördliche Anordnung schliessen mussten – ein Beweis des Umsatzrückgangs ist nicht mehr nötig. Es gilt aber weiterhin die besondere Lage, in der auch die Kantone entscheiden werden.

À-fonds-perdu-Beiträge

Zudem erhöht der Bundesrat die Obergrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge: Sie werden auf 20 Prozent des Umsatzes – maximal 750’000 Franken pro Unternehmen – erhöht. Bis zur Auszahlung der Hilfsgelder vergehen jedoch noch einige Wochen. «Das grosse Problem ist nicht die Bereitstellung des Geldes, sondern die logistische Abwicklung», sagte Bundesrat Maurer an der Medienkonferenz von heute Nachmittag. Deshalb werden bestimmte administrative Erleichterungen geprüft. Die aktuell zur Verfügung gestellten 2,5 Milliarden Franken werden trotzdem vermutlich nicht ausreichen. Ein möglicher neuer Kredit wird gemäss Maurer in der März-Session im Parlament behandelt.
Übersicht zu den zu den kantonalen Härtefallmassnahmen…»

Was heisst dies für unsere Mitglieder?
Die Schutzkonzepte sind seit dem ersten Lockdown bekannt und erprobt, hier gibt es keine Änderungen – sie sind aktuell (ASA-Plattform). Die Merkblätter für die Kurzarbeitsentschädigung und das Merkblatt zu den Covid-19 Härtefallmassnahmen sind im Intranet zu finden.

Beste Grüsse

Silvan Hotz, Präsident

Urs Wellauer, Direktor

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