Wer als Jungunternehmer /in in die Bäcker-Confiseur-Branche einsteigt, muss neben einer Vielzahl an To-dos der Lebensmittelsicherheit, der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz ein besonderes Augenmerk widmen.

Etwas anpacken, unternehmen, aufbrechen zu neuen Ufern, seinen Träumen, Intuitionen und Visionen folgen – der eigene Herr und Meister sein. Es ist ein oft über Jahre hinweg gereifter Plan, der für viele mit neuen unbekannten Dimensionen und Herausforderungen verbunden ist. Da ist ein materieller, theoretischer und auch fachlicher, solider Anker wichtig. Wie ein Schiff, das auch bei stürmischer See vom Kapitän wieder in den sicheren Hafen gesteuert werden muss.

«Survival-Trip» verhindern

Damit der Weg in die Selbstständigkeit nicht zum Alptraum oder gar «Survival-Trip» fürs ganze Unternehmen wird, ist man gut beraten, sich bereits vor einer Vertragsunterzeichnung zuverlässige Partner an Bord zu holen. Partner, welche die Branche und das wirtschaftliche Umfeld von A bis Z kennen und wissen, wie und welche Segel man setzen soll. Wenige hundert Franken für eine Beratung investiert, bringen auf die Dauer gerne Tausende von Franken Cash-Back und verhindern oft ein unternehmerisches Auflaufen auf Grund.
Nebst ausgewiesenen Fachkräften und guten räumlichen Rahmenbedingungen, die für eine sichere Lebensmittelproduktion unerlässlich sind, müssen auch gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, die es zu berücksichtigen gilt.

Lebensmittelsicherheit

Jeder Betrieb muss beim kantonalen Amt für Verbraucherschutz auf einem Anmeldeformular online registriert werden. Alle Unternehmen sind gemäss dem Lebensmittelgesetz zur Selbstkontrolle verpflichtet und haben eine verantwortliche Person für die Lebensmittelsicherheit zu bestimmen. Der Umfang der Selbstkontrolle richtet sich nach
der Betriebsgrösse, muss aber in jedem Fall schriftlich dokumentiert sein. Der Bäcker-Confiseur-Branche steht dafür die «Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis» zur Verfügung, welche dem Unternehmer bzw. der verantwortlichen Person viel Arbeit abnimmt.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Wer bei der Eröffnung bereits Mitarbeitende beschäftigt, muss sich Gedanken zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz im Unternehmen machen. Das Unfallversicherungsgesetz, wie auch das Arbeitsgesetz mit den ausführenden Verordnungen geben dazu die Vorgaben vor. Die Mitarbeitenden müssen die Gefahren am Arbeitsplatz kennen und korrekt unterwiesen werden. Dies muss schriftlich dokumentiert werden. Um schnell und zielführend voranzukommen, steht dem Bäcker-Confiseur-Gewerbe eine praxisbezogene Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Verfügung.

Wer in der Vergangenheit die Berufsprüfung erfolgreich absolviert hat, verfügt in der Regel bereits über eine Befähigung, dies sowohl als verantwortliche Person für Lebensmittelsicherheit wie auch als Sicherheitsbeauftragter (SiBe). Ist dies nicht der Fall, stehen entsprechenden Weiterbildungs-Module zur Verfügung.

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