2017 mussten Mitarbeitende aus 43 Betrieben den Beruf gesundheitsbedingt aufgeben. Um weniger Mitarbeitende und Lernende aus diesem Grund zu verlieren, müssen Allergien schon in der Schnupperlehre zum Thema werden.

In der Zeit der Schnuppertage muss der Unternehmer, der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) oder die für die Berufsbildung zuständige Person die nötigen Unterlagen bereitlegen. Dazu gehören auch jene zu gesundheitlichen Fragen.

2017 sahen sich 43 Betriebe mit der Tatsache konfrontiert, dass eine Person aus dem Team infolge einer Berufskrankheit den erlernten Beruf nicht mehr weiter ausführen darf. Es ist darum wichtig, dass Schnupperlernende zu möglichen Allergien und Heuschnupfen befragt werden und ihnen auch von der ersten Stunde an zu erklären, wie eine mehlstaubarme Arbeitsweise in der Backstube möglich ist.

Was es zu beachten gilt

– Formular für eine berufliche Mehlexposition beschaffen. Das Dokument ist im ASA-Ordner, Kapitel 6 Mehlexposition, verfügbar.

– Da für 15-Jährige die Nachtarbeit verboten ist, darf die Tätigkeit grundsätzlich nicht vor 06.00 Uhr aufgenommen werden.

– Die Schnupperlernenden nur beaufsichtigt arbeiten lassen.

– Arbeiten an gefährlichen Maschinen sind zu vermeiden.

– Ist eine Arbeit an einer Maschine beabsichtigt, muss vor der Arbeit eine sorgfältige Unterweisung vorausgegangen sein. Eine Überwachung des Schnupperlernenden durch eine ausgewiesene Fachperson wird vorausgesetzt.

– Für Schnupperlernende gelten dieselben Weisungen wie für alle anderen Mitarbeitenden. (Arbeitszeit, Pausenreglung usw.).

– Der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz ist auch für Schnupperlernende im Rahmen des UVG gewährleistet.

– Es gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche. Samstag und Sonntag sind arbeitsfrei.

Tipps für eine staubarme Arbeitsweise

– Zügle deine Hände beim bemehlen der Arbeitsfläche.

– Bei der Mehlbeigabe in den Knetkessel, (Silo- oder Teigbecken) sind grosse Fallhöhen zu vermeiden.

– Mehl mit der Schaufel in den Kneter geben.

– Beim Ankneten der Teige die Schutzgitter kurz mit Plastikfolie abdecken.

– Teig in vernünftigen Portionen mit wasserbefeuchten Händen und Armen und nicht mit Mehl aus der Maschine brechen.

– Tischplatten aus Holz gut einölen, dies reduziert die Mehlstaubentwicklung erheblich.

– Anstelle von Mehl fürs Stauben Weizendunst oder Spezialmehle zum Stauben verwenden (Weizendunst, aber auch Spezialmehle zum Stauben sind bei der Pistor und anderen Anbietern / Mühlen erhältlich).

– Den Boden anstatt mit dem Wischer mit dem Staubsauger reinigen, dies geht bei Dunst perfekt!

Weiterführende Anmerkungen

– Neue Teigknetmaschinen dürfen nur noch geschlossene Abdeckungen haben.

– Die Staubsauger müssen über eine Filterklasse verfügen, die gefährliche Stäube herausfiltern.

– Bei Arbeiten, wo eine erhöhte Staubentwicklung zu erwarten ist, eine Feinstaubschutzmaske mit Filterklasse FFP2 tragen – dir und deiner Gesundheit zuliebe.

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