Strassenbaustellen sind in der Schweiz unvermeidlich, doch für Geschäfte wie Bäckereien-Confiserien können sie existenzbedrohend werden. Wenn Hauptverkehrsachsen gesperrt oder Parkmöglichkeiten eingeschränkt werden, bleiben spontane Kund/innen aus. Die Empfehlungen des ehemaligen Gemeindepräsidenten und des amtierenden Ambassadeur du pain et du chocolat 2024, Lorenz Hess, für die geplagten Ladenbesitzer/innen.

Wir alle kennen es: Überall in der Schweiz, auf dem Land wie in der Stadt entstehen in regelmässig Abständen Strassenbaustellen. In aller Regel sind diese durchaus gerechtfertigt, denn die Strassen und die eingebauten Leitungen kommen in die Jahre. Für Gewerbetreibende wie die Bäckereien-Confiserien kann das aber fatale Folgen haben, liegen sie doch häufig an den Hauptachsen in den Ortschaften und leben unter anderem im wahrsten Sinn vom Publikumsverkehr.

Baustellen von grosser Länge oder auch schon nur die Sperrung einer Spur schneiden die Geschäfte quasi von der «Lebensader» ab und – was gravierend ist – sie verunmöglichen das Parkieren vor den Ladenlokalen. Die Kund/innen, die ihre Einkäufe mit einem kurzen Halt im Vorbeifahren tätigen, bleiben aus. Verhindern wird man diese Situationen nie können, aber es gibt einige Massnahmen, um zumindest nicht überrascht zu werden oder wenigstens den Schaden in Grenzen zu halten.

Jährliches Treffen mit der Gemeindebehörde

Die Grundlage dazu ist der regelmässige Austausch der Gewerbetreibenden mit der Gemeindebehörde. Dies ist meines Erachtens sowieso die Pflicht eines Gemeinderats. Wenn das nicht der Fall ist, rufe ich dazu auf, ein solches, jährliches Treffen zu verlangen und dieses nicht während des Tages auf der Gemeindeverwaltung, sondern am Abend, nach Ladenschluss anzusetzen! Die Behörde ist dabei aufgefordert, mit langem Vorlauf über anstehende Projekte zu informieren.



Amtliche Publikationen beachten

Zum Pflichtstoff der Ladenbesitzer/innen ihrerseits gehört zudem das regelmässige Konsultieren der amtlichen Publikationen. Denn, wenn das Problem rechtzeitig erkannt wird, können möglicherweise alternative, improvisierte Parkiermöglichkeiten organisiert werden. Vielleicht geht es auch so weit, dass ein Geschäftsbetreibender mit genügend «Vorwarnzeit» versuchen kann, die Betriebsferien auf die Bauphase zu verlegen.

Direkter Kontakt mit dem Bauführer

Ist der Strassenbau einmal im Gange und die Situation ist in hohem Masse unerträglich, empfiehlt es sich, nicht mit der Behörde, sondern mit dem Bauführer vor Ort Kontakt aufzunehmen. Denn dieser ist ein Praktiker und bringt es hoffentlich fertig, auch mit kleineren Massnahmen Abhilfe zu schaffen. Beispielsweise kann ein Fussgängerzugang erstellt werden, der den Konsument/innen eine grosse Umgehung erspart und der trotzdem sicher ist.

Hartnäckig muss man so oder so sein, aber ganz unmöglich ist nichts. Denn in der Regel ist es ja nicht der böse Wille der «Schreibtischtäter/innen», vielmehr fehlt es halt oft am Verständnis für die Bedürfnisse der KMU. Und letztlich sind wir alle an intakten Verkehrsverhältnissen interessiert.

Lorenz Hess, Nationalrat

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