Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von gestern Mittwoch seine Strategie für die kommenden Monate konkretisiert: Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können.

Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hänge von der Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab, erklärte der Bundesrat gestern.

Er hat das Drei-Phasen-Modell bei den Kantonen in Konsultation geschickt. Aufgrund der weitreichenden Öffnungen per 19. April 2021 und der fragilen epidemiologischen Lage würden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein, hiess es weiter.

Der SBC geht davon aus, dass der Bundesrat voraussichtlich am 12. Mai weitere Entscheide fällen und diese in den Kantonen zur Vernehmlassung geben wird. Ein definitiver Entscheid über weitere Massnahmen bzw. Lockerungen, die Ende Mai in Kraft treten würden, ist am 26. Mai zu erwarten.

Die drei Phasen sehen wie folgt aus:

Schutzphase: Impfen der besonders gefährdeten Personen

Die Schutzphase dauert so lange an, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen vollständig, das heisst mit zwei Dosen, geimpft sind. Sofern die Impfbereitschaft in dieser Gruppe bei 75 % liegt, geht der Bundesrat davon aus, dass diese Phase Ende Mai 2021 beendet sein wird.

Der Bundesrat hat zur Beurteilung der epidemiologischen Lage Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Werden einzelne oder mehrere dieser Richtwerte überschritten, wird der Bundesrat erneute Massnahmenverschärfungen prüfen und gegebenenfalls ergreifen.

Stabilisierungsphase: Zugang zur Impfung für die gesamte erwachsene Bevölkerung

Während der Stabilisierungs-Phase sind noch nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass gerade bei einer starken Zunahme an verabreichten Impfungen nochmals mit einer Beschleunigung der epidemischen Entwicklung gerechnet werden müsse, so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung, weil die Akzeptanz der Schutzmassnahmen laufend abnehme. Deshalb hat der Bundesrat für diese Phase Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Dabei dürfen die Fallzahlen höher sein als in der Schutzphase; die Richtwerte für den Re-Wert, die IPS-Auslastung und die Hospitalisierung sind jedoch unverändert.

In der Stabilisierungsphase würden grosse Impfstoffmengen zur Verfügung stehen. Während dieser Periode erhalte die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung. Bei einer Impfbereitschaft der Bevölkerung von 60 % (Schätzungen aufgrund von Umfragen) sei davon auszugehen, dass alle impfwilligen Erwachsenen bis Ende Juni mindestens eine erste Impfung erhalten haben. Der Abschluss dieser Phase hange von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Es könne angenommen werden, dass die vollständige Impfung (zwei Dosen) der erwachsenen Bevölkerung bis Ende Juli 2021 abgeschlossen ist. Voraussetzung sei, dass es bei den Impfstoffproduzenten zu keinen weiteren Lieferproblemen komme und die Verimpfung planmässig voranschreite.

Wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen stabil sind, seien in dieser Phase weitere Öffnungsschritte vorgesehen, der erste allenfalls am 26. Mai 2021. Möglich sind etwa der Präsenzunterricht an den Hochschulen und das Ersetzen der Home-Office-Pflicht durch eine Empfehlung. Voraussetzung ist, dass in den Bildungseinrichtungen und den Betrieben Testkonzepte vorliegen, die ein regelmässiges Testen erlauben. Möglich sind zudem weitere Lockerungen im Sport- und Freizeitbereich, im Detailhandel und – sofern es die epidemiologische Lage erlaubt – auch die Wiedereröffnung der Innenbereiche der Restaurants.

Weitere mögliche Öffnungen in Schritten in der Stabilisierungs-Phase betreffen Orte mit hohem Übertragungsrisiko wie Grossveranstaltungen, Bars oder Diskotheken. Hat die Durchimpfungsrate rund 40 bis 50 % erreicht, soll ein selektiver Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene eingeführt werden. Zum Nachweis wird derzeit ein einheitliches, fälschungssicheres und leicht überprüfbares Zertifikat entwickelt (Covid-Zertifikat).

Normalisierungsphase: Aufhebung der Massnahmen

Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginne die Normalisierungsphase, hält der Bundesrat in seinem Faktenblatt fest. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dann keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr zu rechtfertigen sind. Die verbleibenden Massnahmen (Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen) sollen schrittweise aufgehoben werden. An dieser Strategie soll auch dann festgehalten werden, wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung entgegen der Erwartungen tief bleibe.

Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren. Es sei davon auszugehen, dass sich langfristig nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen anstecken werden. Je grösser der Anteil dieser Personen sei, desto wahrscheinlicher dürften mögliche Ausbrüche sein, und desto höher werde auch die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle ausfallen. Mit der kostenlosen Impfung stehe eine hoch wirksame Möglichkeit zur Verfügung, sich individuell vor einer Ansteckung und einer Erkrankung zu schützen.

Sollte sich das epidemischen Geschehens trotz allem verschärfen und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, behalte sich der Bundesrat vor, bestimmte Massnahmen wie Maskentragpflicht, Schutzkonzepte, Abstandregeln oder Kapazitätsbeschränkungen für eine gewisse Zeit beizubehalten oder erneut einzuführen. Diese sollen jedoch nur noch für die Personen vorgesehen werden, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können.

Nützliche Links…»

Das könnte Sie auch interessieren

Terrassen dürfen ab 19. April wieder öffnen