Der Bundesrat hat heute Nachmittag eine weitere Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern und gibt weitere Lockerungen bekannt. Die Vorzeichen stehen gut, dass Cafés und Restaurants am 31. Mai auch im Inneren wieder öffnen können.
Der Corona-Erwerbsersatz entschädigt den Erwerbsausfall von Personen, die wegen Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder erheblich einschränken müssen. Trotz der vorgesehenen schrittweisen Lockerungen ist davon auszugehen, dass es auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 noch zu Erwerbsunterbrüchen aufgrund behördlich angeordneter Massnahmen kommen dürfte, insbesondere zu Quarantäneanordnungen. Daher soll auch die Geltungsdauer der Erwerbsausfallentschädigung vorsichtshalber bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Das Parlament wird in der Sommersession darüber befinden.
Schweiz: Bundesrat stellt vierten Öffnungsschritt per 31. Mai zur Diskussion
Geöffnete Innenräume von Restaurants, grössere Publikumsanlässe, Wellness und Uni vor Ort für alle: Der Bundesrat stellt diese und weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen zur Diskussion. Definitiv entscheiden will er in zwei Wochen. Die Vorzeichen stehen gut, dass ab Montag, 31. Mai die Cafés und Restaurant auch im Inneren wieder öffnen können. Eine Eröffnung Ende Mai setzt deshalb voraus, dass die Fallzahlen sinken oder stabil bleiben. Es sollen dieselben Regelungen wie aktuell für den Aussenbereich gelten: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch, wenn nicht konsumiert wird. Auf der Terrasse wiederum wird die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben.
Im Weiteren soll die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Vereinsanlässen soll die maximale Anzahl Personen nach den Plänen des Bundesrats von 15 auf 30 Personen erhöht werden. Verboten bleiben sollen Publikumsveranstaltungen mit mehr als hundert Personen in Innenräumen und mehr als 300 Personen draussen.
Der Bundesrat hält fest, dass in den kommenden Wochen und Monaten weitere Öffnungsschritte gemäss dem 3-Phasen-Modell geplant seien. Am 26. Mai werde er definitive Entscheide zu den Grossveranstaltungen mit über tausend Personen fällen. Die Konsultation zum übernächsten Öffnungsschritt will die Regierung voraussichtlich am 11. Juni starten und dann am 18. Juni darüber entscheiden.