Die Paritätische Kommission Bäcker-Confiseure, pkbc prüft bei ihren Kontrollen u.a. die Krankentaggeld- und die Unfallversicherungen der unterstellten Betriebe. Konkret wird geprüft, ob eine den gesamtarbeitsvertraglichen Vorgaben entsprechende Versicherung (gemäss Art. 33 und Art. 36 GAV) besteht und die Prämien (gemäss Art. 37 GAV) von den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bezahlt werden.

Zu diesem Zweck sind die jeweiligen Versicherungspolicen für a) die Krankentaggeld-, b) die Unfallversicherung und c) die Unfallzusatzversicherung vorzulegen. Des Weiteren ist eine Prämienabrechnung oder -bestätigung der Versicherung nebst den Lohnabrechnungen der zu kontrollierenden Arbeitnehmenden vorzulegen.

Für die Bezahlung der Prämien gilt:

  • Prämien für die Krankentaggeldversicherung bezahlen die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je zur Hälfte (d.h. ½ der Prämie trägt der/die Arbeitgebende, ½ der die Arbeitnehmende)
  • Prämien für die Berufsunfallversicherung bezahlt allein der/die Arbeitgebende.
  • Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung bezahlt allein der/die Arbeitnehmende.
  • Prämien für die Unfall-Zusatzversicherung bezahlen die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je zur Hälfte (d.h. ½ der Prämie trägt der/die Arbeitgebende, ½ der die Arbeitnehmende), es sei denn die Versicherung kann den auf die Berufsunfall- und die Nichtberufsunfallversicherung entfallenden Anteil beziffern. In diesem Fall wird der auf Berufsunfall entfallende Prämienanteil von dem/der Arbeitgebenden und der auf Nichtberufsunfall entfallende Prämienanteil von dem/der Arbeitnehmenden bezahlt.

Wichtig:

Sofern den Arbeitnehmenden für die Prämien mehr abgezogen wird, sind die Arbeitgebenden zur Rückerstattung des überhöhten Abzugs verpflichtet. Der Verfehlung wird im Rahmen der Konventionalstrafe angemessen Rechnung getragen.

Sofern den Arbeitnehmenden jedoch weniger abgezogen wird, können die Arbeitgebenden die Differenz nachbelasten, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung belegt werden kann.

Harisa Reiz, stellvertretende Direktorin, Leiterin Rechtsdienst

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