Der Bundesrat hat am Freitag, 8. Dezember neue Regeln im Lebensmittelrecht beschlossen. Konkret betrifft dies auch die Bäcker-Confiserie-Branche.

Damit Konsumentinnen und Konsumenten besser erkennen können, wo offen verkaufte Brote und Feinbackwaren produziert wurden, müssen Bäckereien, Restaurants und der Detailhandel das Produktionsland künftig schriftlich anstatt nur mündlich angeben. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Februar 2024. Es gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten.

Der SBC wird die Verordnung gründlich prüfen und die Mitglieder zeitnah über die Details der Umsetzung informieren.

SBC

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