Ab dem 1. Juli 2018 gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht. Offene Stellen in Berufen mit einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote müssen ab diesem Zeitpunkt den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden.

Genau vor vier Jahren, am 9. Februar 2014, haben Volk und Stände die Masseneinwanderungs-Initiative gutgeheissen. Nach intensiven Diskussionen hat das Parlament im Herbst 2016 eine Lösung verabschiedet, welche mit der Personenfreizügigkeit der EU kompatibel ist. Der sogenannte «Inländervorrang light» sieht bei der Stellenbesetzung in Berufsarten mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit einen Vorrang von Personen im Inland vor.

In einer ersten Phase müssen ab 1. Juli 2018 Stellen derjenigen Berufe gemeldet werden, bei denen eine Arbeitslosigkeit von über 8 % besteht. Dies betrifft beispielsweise das Servicepersonal, landwirtschaftliche Gehilfen, aber auch Metallbauzeichner oder Malerinnen und Maler.

Das Bäckergewerbe ist vorläufig nicht betroffen. Trotzdem würde es mich freuen, wenn auch Sie bei der Besetzung einer offenen Stelle zunächst beim RAV nachfragen würden, ob ein geeigneter Kandidat oder eine Kandidatin vorhanden ist. Die RAV beraten Sie gerne, denn durch die konsequente Besetzung von offenen Stellen durch inländisches Personal können wir die Arbeitslosigkeit niedrig halten, arbeitssuchenden Menschen eine Chance geben und unseren offenen Arbeitsmarkt beibehalten. Helfen Sie mit, dass der «Inländervorrang light» ein Erfolg wird.

Detaillierte Informationen zur Stellenmeldepflicht können Sie unter www.arbeit.swiss finden.

Walter Schönholzer ist seit dem 1. Juni 2016 Mitglied der Thurgauer Regierung und Chef des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft.

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