Publireportage – Es ist wichtig, sich mit der Vorsorgeplanung frühzeitig zu befassen und auseinander zu setzen, ganz nach dem Motto «lieber zu früh als zu spät».

Jeder Mensch hat das Bedürfnis, seine Vorsorge für das Alter optimal und entsprechend vollständig zu planen und zu organisieren. Eine ganzheitliche Vorsorge für das Alter umfasst nicht nur die Sicherstellung einer finanziellen Vorsorge, sondern auch die Klärung von rechtlichen Vorsorgefragen.

– Die finanzielle Vorsorge wird in der Schweiz über die AHV, die Pensionskasse sowie die 3. Säule aufgebaut und sichergestellt.

– Die rechtliche Vorsorge umfasst eine frühzeitige Regelung, durch wen und wie im Falle einer künftigen Urteilsunfähigkeit zu handeln ist.

Die Vorstellung, im Alter nicht mehr selber urteilsfähig zu sein und kein selbstbestimmtes Leben mehr führen zu können, ist beunruhigend, sollte aber nicht vergessen werden. Nachfolgend wird dargelegt, wie die Vertretung im Falle einer permanenten oder vorübergehenden Urteilsunfähigkeit optimal und im Sinne der betroffenen Person organisiert werden kann. Diese Inte­ressenwahrung wird durch den Vorsorgeauftrag sowie die Patientenverfügung geregelt.

Vorsorgeauftrag: ein bedeutendes Instrument

Solange eine Person handlungsfähig ist, kann sie mit einem Vorsorgeauftrag für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit eine oder mehrere Personen mit der Erledigung gewisser Angelegenheiten beauftragen. Der Vorsorgeauftrag tritt in Kraft, wenn die Person infolge von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche nicht mehr für sich selber sorgen kann. Der Vorsorgeauftrag ist ein bedeutendes Instrument für sich selbst und ein Vertrauensbeweis für andere. Darin wird festgelegt, wie und von wem man im Fall der Urteilsunfähigkeit in persönlichen Angelegenheiten umsorgt werden möchte, wer das Vermögen auf welche Art verwalten soll und auf welche Weise wichtige Verträge weiterzuführen sind.

Aufsicht durch Behörde entfällt

Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für die Wahl eines geeigneten Beistandes zuständig. Sofern ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde, wird die KESB nach Verlust der Urteilsfähigkeit anstelle eines Beistandes die im Vorsorgeauftrag aufgeführte Person für die Betreuung einsetzen. Dadurch entfällt eine permanente Aufsicht durch die Behörde.

Im Vorsorgeauftrag können beispielsweise folgende Aufgaben geregelt werden:

– Veranlassung von notwendigen ärztlichen Massnahmen,

– Wahrnehmung der Rechte gegenüber Ärzten, Pflegepersonal, Spitälern,

– Erledigung der Post,

– Verwaltung der elektronischen Daten im Internet,

– Prüfung und Bezahlung sämtlicher Rechnungen,

– Verwaltung des Vermögens und bei einer finanziellen Beteiligung an einer Gesellschaft die Vertretung in den betreffenden Gremien.

Handschriftlich verfassen

Ein Vorsorgeauftrag ist handschriftlich aufzusetzen und zu unterzeichnen oder notariell zu beurkunden. Nach Inkrafttreten hat die beauftragte Person im Sinne der handlungsunfähigen Person zu handeln. Der Vorsorgeauftrag stellt somit sicher, dass die zu treffenden Entscheidungen dem Willen der handlungsunfähigen Person entsprechen und in Ihrem Sinne ausgeführt werden. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um einen speziellen Vorsorgeauftrag für medizinische Massnahmen. Mit einer Patientenverfügung kann jede urteilsfähige Person im Voraus festhalten, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt und welche sie ablehnt. Ebenso ist es möglich, eine medizinische Vertretungsperson zu bezeichnen, die mit den Ärzten die medizinischen Massnahmen besprechen darf, was zum Beispiel in Patchwork-Familienverhältnissen wichtig ist. Die Patientenverfügung erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, schwierige Entscheide zu fällen, und entlastet dadurch die Angehörigen. Auch die Patientenverfügung muss in schriftlicher Form erstellt werden.

Eine umfassende und frühzeitige Behandlung aller Vorsorgefragen ist sehr wichtig, damit im Vorsorgefall schnell und im Sinne des Beauftragenden gehandelt werden kann. Die SBC Treuhand AG und speziell deren Vorsorgeberater können Sie in allen Vorsorgefragen ganzheitlich und kompetent beraten. Sie freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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