Publireportage – «Was passiert mit versicherten Personen, die mit dem Pensionskassenwechsel nicht einverstanden sind?»

Der Pensionskassenwechsel erfolgt auf der Basis eines Mehrheitsentscheids, der auch für jene Versicherten gilt, die anderer Meinung sind. Charakteristisch für Pensionskassen ist die Kollektivität. In der Schweiz gilt nicht die freie Pensionskassenwahl für die einzelnen versicherten Personen. Der Arbeitgeber muss sich für eine Pensionskassenlösung für seine Mitarbeitenden entscheiden. Das geschieht im Einverständnis mit der Mehrheit der Mitarbeitenden.

Falls einzelne versicherte Personen mit dem Wechsel nicht einverstanden sind, heisst das nicht, dass für diese der bisherige Status beibehalten wird. Es gilt am Ende, was die Mehrheit wünscht. Wenn sich nicht mehr als die Hälfte der versicherten Personen eines Arbeitgebers gegen den Wechsel ausspricht, kommt er zustande.

In jedem Fall ist es wichtig, dass sowohl die versicherten Personen wie auch der Arbeitgeber bei Fragen, Zweifeln und Unsicherheiten in Bezug auf einen Wechsel der Pensionskasse vorgängig zum Entscheid den Kontakt mit den Verantwortlichen der Pensionskasse suchen. Ein klärendes Gespräch hilft bei der Entscheidungsfindung.

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