Grünes Licht vom Zentralvorstand für die Branchenvereinbarung der Schweizer Bäcker-Confiseure. Das letzte Wort hat der Kongress im Juni.

Wer künftig die elf Punkte umfassende SBC-Branchenvereinbarung einhält, darf die Logos Beck und Confiseur verwenden. Dieser Markenschutz lehnt sich an die Swissness-Gesetzgebung. Die Logos werden auf allen Produkten angebracht, die mit Rohstoffen aus der Schweiz handwerklich hergestellt worden sind. Die Branchenvereinbarung enthält massgebliche Bestimmungen für die Benutzung der Marken Beck und Confiseur, die Kontrolle zur Einhaltung der Bestimmungen sowie die zu treffenden Massnahmen gegen Mitglieder, welche dagegen verstossen. Das Benutzungsrecht erlischt, wenn die Branchenvereinbarung nicht eingehalten wird.
Damit sollen die gewerblichen Bäcker-Confiseure gefördert und geschützt werden. Vordringlich sollen die Marken als Qualitätssi­cherung verwendet werden. In Deutschland laufen ebenfalls Bestrebungen in eine ähnliche Richtung. In Frankreich ist der Begriff Bäcker-Konditor gesetzlich geschützt. In der Schweiz ist dies aus gesetzlichen Gründen schwierig.
Der diesjährige Kongress wird über die Branchenvereinbarung definitiv entscheiden.

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