Die Bäcker-Confiseure der Stadt Bern wehren sich gemeinsam mit dem Detailhandel und der Gastronomie gegen eine geplante zusätzliche Gebühr, den sogenannten Sauberkeitsrappen. Er ist nicht mit dem Verursacherprinzip vereinbar. Sollte der Sauberkeitsrappen eingeführt werden, hat dies Signalwirkung auf andere Städte.

Die Stadt Bern will «eine verursachergerechte Finanzierung und weniger Abfälle», ist auf ihrer Web­seite im Zusammenhang mit dem Sauberkeitsrappen zu lesen. Das Ziel der Behörde: Das Littering auf öffentlichen Plätzen zu verringern. Bis am 24. Mai dauerte die Vernehmlassung für die Revision des Aballreglements.

Gemeinsame Medienmitteilung
Gegen die Einführung des Sauberkeitsrappens hat sich in der Stadt Bern unter den KMUs eine breite Front der Ablehnung formiert. Die Bäcker-Confiseure haben letzte Woche gemeinsam mit der Stadtvereinigung Bern city eine Medienmitteilung versandt. Federführend in unserer Branche ist Alexander Reinhard, Inhaber der Reinhard AG, die mit fünf Filialen in der Stadt Bern von diesen Massnahmen stark betroffen wäre.

Zusätzliche Last kaum zu stemmen
In einem dreiseitigen Schreiben nimmt der engagierte Berner Branchenfachmann zur vorgeschlagenen Revision detailliert Stellung. «Die geringe, äusserst unsichere Lenkungswirkung steht in einem krassen Missverhältnis zur Gebührenlast, die indirekten Verursachern auferlegt wird», argumentiert er. Unsere gewerbliche Branche stehe heute bereits unter einem erheblichen Preis- und Konkurrenzdruck. Die Margen seien tief und diese zusätzliche Gebühr sowie der damit verbundene administrative Aufwand «sind für uns kaum zu stemmen». CHF 3.90 pro CHF 1000.– Umsatz will die Stadt Bern künftig verrechnen. Wer dank individueller Massnahmen weniger Abfall verursacht, soll von einer Gebühren­reduktion profitieren. Die Be­rechnung und Erhebung dieser Gebührenreduktion verursacht sowohl bei den Bäcker-Confiseuren wie auch bei den Behörden einen erheblichen Aufwand.

Faktisch eine neue Steuer
Alexander Reinhard beruft sich in seiner Stellungnahme auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2012. Keine der darin formulierten Voraussetzungen, die ein Überwälzen der Kosten für die Entsorgung von Litteringabfällen und Unrat aus den öffentlichen Abfallkübeln anteilsmässig auf sogenannte Sekundärverursacher rechtfertigen, seien mit dem Sauberkeitsrappen erfüllt. Faktisch werde eine neue Steuer geschaffen. «Die Stadt Bern macht es sich auf Kosten der KMU sehr einfach.»
Im Weiteren kritisiert Reinhard, dass weder die Hersteller, die Präsenzverursacher, die Schulen, die Bundesverwaltung noch die Stadt Bern, die unter anderem selber mit Werbung und tourismusfördernden Massnahmen ihren Littering-Beitrag leiste, zur Kasse gebeten werden.
Nach Auswertung der Vernehmlassungseingaben ist vorgesehen, die Teilrevision dem Parlament, dem Stadtrat, zu unterbreiten.

Basel ist gegen einen Sauberkeitsrappen
Die Stadt Basel hat übrigens mehr Verständnis für die gewerblichen Betriebe gezeigt: Vor 14 Tagen lehnte der Grosse Rat die Einführung eines Sauberkeitsrappens ab und verwies dabei auf die Gebührenlast und die fehlende Lenkungswirkung einer solchen Gebühr.

Sie machen mit
Sollte der Sauberkeitsrappen in der Stadt Bern eingeführt werden, wären in unserer Branche 18 Unternehmen mit 38 Verkaufsstellen und einem geschätzten Umsatz von rund 45 bis 55 Mio. CHF betroffen. Die folgenden Bäckereien-Confiserien beteiligen sich am Kampf gegen die Einführung der zusätzlichen Gebühr:
Ängelibeck, Beeler Confiserie AG, Bäckerei Bohnenblust, Bread à porter AG, Danieli Dolceforno, Confiserie Eichenberger AG, Glatz Beck Confiseur AG, Confiserie La Praliné, Leo’s Brotegge, Marzili-Beck AG, Bä-
ckerei Meyer GmbH, Monbijou-Beck, Obstbergbeck, Reinhard AG, Confiserie Sprüngli AG, Bäckerei-Konditorei Sterchi AG, Storchenbäckerei Keller AG, Ueli der Beck AG.

Das könnte Sie auch interessieren

Steigende Mietzinse und hohe Kundenfrequenzen

Das Jetzt, die Wünsche, die Zukunft aus Sicht von Frauen und Männern