Das gestern präsentierte Gastro-Schutzkonzept stellt unsere gewerblichen Bäcker-Confiseure mit Café/Restaurant vor ein paar Herausforderungen. Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband hat sofort reagiert und erste Massnahmen ergriffen. Weitere werden folgen.

Ab 11. Mai können Cafés, Restaurants und Bars unter Einhaltung der Regeln eines individuellen Schutzkonzepts wieder eröffnet werden. Dabei müssen die Regel, die im Branchen-Schutzkonzept der Schweizer Bäcker-Confiseure (Online-Plattform ASA/GVP) aufgeführt sind eingehalten werden.

Weitere Schritte der Mitglieder

Die Schutzkonzepte von Gastronomie, Bäckerei-Confiserie und des Bundes sind aufgeschaltet. Prüfen Sie diese. Treffen Sie erst anschliessend die Entscheidung, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Betrieb wieder öffnen werden. Jeder Betrieb braucht individuelle Anpassungen zur Einhaltung der Regelungen des Schutzkonzepts. Setzen Sie Ihre Entscheidungen um und kommunizieren Sie diese an Ihre Mitarbeitenden und Gäste.

Der SBC setzt sich für seine Mitglieder ein

Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband war nach der Verhängung des Notrechts einer der ersten Organisationen/Verbände, der mit einem bewährten Pandemieplan und einem überzeugenden Hygiene- und Sicherheitskonzept aufwarten konnte. Die Dokumente wurden aufgrund der in der Corona-Krise ständig neu formulierten Änderungen der Vorschriften zeitnah aktualisiert. Unsere Branche konnte während der Dauer des Lockdowns sicher stellen, dass der Gesundheitsschutz sowie die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln gegenüber Kunden und Mitarbeitenden jederzeit sicher gestellt und eingehalten werden konnte.

Vergangene Woche kündigte der Bundesrat per 11. Mai eine Öffnung in der Gastronomie an. Gestern wurde ein Gastronomie-Schutzkonzept, nachdem das Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) dieses gutgeheissen hat, der Öffentlichkeit vorgestellt. Obwohl der SBC mit den zuständigen Stellen in Kontakt war und die Fühler ausgestreckt hatte, wurden wir auf dem falschen Fuss erwischt.

Seitens des Bundes wurde dahingehend kommuniziert, dass eine Genehmigung der Schutzkonzept durch kantonale oder Bundesstellen nicht vorgesehen ist, dies mit der Begründung, dass es die Sache der Branche sei. Nun werden wir mit dem Gastrokonzept übersteuert, welches offenbar mit dem Segen des Bundes geprüft und gutgeheissen worden ist. Scheinbar werden im Notrecht die politischen und rechtlichen Prozesse mit den Füssen getreten. Der SBC lässt eine solche Vorgehensweise nicht auf sich sitzen. Dies wird ein politisches und juristisches Nachspiel haben.
Der von uns scharf kritisierte Passus im Schutzkonzept Gastronmie ist:

Die Kontaktdaten der Gäste (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Zeit & Tischnummer) werden erfasst.

Im Schutzkonzept Gastronomie ist dieser Passus der Erfassung personenbezogener Daten eingereicht und von SECO und BAG genehmigt worden.
Alle Massnahmen bis anhin – Distanz Regelung von 2m / Maskenpflicht bei direktem Kontakt / verstärkte Hygienemassnahmen, 4 Personen Regelung etc.- konnten logisch begründet, nachvollzogen und umgesetzt werden.
Bei der Erfassung persönlicher Daten in einer einzeln herausgepickten Branche fehlt jeglicher, epidemiologisch begründeter Hintergrund. Diese Massnahme ist in keiner
Weise vertretbar, für die Gäste logisch nicht nachvollziehbar und es ist auch für die gesamte Branche ein Stigma, das wir bekämpfen werden. Es entbehrt jeglicher Logik, dass bei einem Aufenthalt in einem Café von 15 Minuten, die persönlichen Daten hinterlegt werden müssen, bei einer Fahrt mit dem ÖV von 1 Stunde nicht einmal der Abstand eingehalten werden kann.

Trotzdem: Wir mussten sofort reagieren – und zwar zum Schutz unserer Mitglieder. Denn der kantonale Vollzug, mit ihren Kontrolleuren ist unterwegs, mit dem Ziel, DIESES Schutzkonzept durchzusetzen. Der SBC hat das bestehende Schutzkonzept der Bäcker-Confiseure angepasst. Dadurch, dass wir mit einer scheinbar vermeintlichen und verbindlichen Bundeslösung in der Gastronomie übersteuert wurden, mussten wir den Bereich bei der Registrierung bei den Sitzplätzen anpassen. Eine Alternative ist, dass unsere Mitglieder welche gastronomischen Dienstleistungen anbieten, das Gastrokonzept übernehmen. Wir haben dieses mit den weiteren Konzepten bereits aufgeschaltet (Online-Plattform ASA/GVP).

Doch wie bereits geschrieben: Wir werden ein politisches und juristisches Vorgehen prüfen und positionieren uns klar, dass dies Willkür ist und am Schreibtisch entschieden wurde.

Auch wenn wir diese Massnahme aufs Schärfste verurteilen, werden wir kurzfristig diesen Weg beschreiten müssen.

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