Jeder Geschäftsführer will regelmässig wissen, wie viel Geld tatsächlich in der Kasse ist. Vielen ist aber nicht bewusst, dass es sich bei dieser selbstverständlichen Handlung, um eine nicht zu vernachlässigbare Pflicht gemäss schweizerischem Handelsrecht geht.

Anders gesagt, kann es für diejenigen, die keinen regelmässigen Kassensturz machen oder diesen nicht nachvollziehbar erfassen, zu einer teuren Überraschung kommen, sobald der Fiskus an die Türe klopft.

Denn, der Kassensturz ist ein wichtiger Bestandteil der Führung eines Kassabuchs. Das heisst, dass der Saldo aus dem Kassabuch regelmässig mit dem effektiven Barbestand in der Kasse / Tresor abgeglichen werden muss. Ohne eine sorgfältige Dokumentation des Barverkehrs, also der Führung eines Kassenbuchs, ist dies natürlich nicht möglich.

Wir bei der SBC Treuhand haben die Erfahrung gemacht, dass die Steuerbehörden fehlende oder unsachgemäss geführte Kassabücher vermehrt bemängeln und entsprechend Aufrechnungen vornehmen. Dies kann den Unternehmer bisweilen teuer zu stehen kommen.

Damit Sie eine unangenehme Überraschung vermeiden können, empfehlen wir Ihnen, dieses Thema mit ihrem Treuhänder zu besprechen.

Er wird Ihnen sagen können, ob Sie an der aktuellen Kassabuchführung etwas ändern müssen und Ihnen allenfalls Lösungen aufzeigen.

Wir freuen uns auf Sie – nehmen Sie Kontakt mit uns auf: www.sbc-treuhand.ch

Hans Haueter, Dipl. Wirtschaftsprüfer

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