Am 29. November stimmen die Schweizerinnen und Schweizer u. a. über die Konzernverantwortungsini­tiative ab. Der SBC-Zentralvorstand empfielt diese Vorlage einstimmig zur Ablehnung.

Die eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», die Konzernverantwortungsinitiative, fordert, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz zu respektieren haben. Dazu sollen Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung verbindlicher Umweltstandards haftbar gemacht werden, unabhängig davon, wo die entsprechenden Handlungen vonstatten gehen.

Kleine KMUs betroffen

Der Zentralvorstand des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes (SBC) anerkennt zwar

«Damit drohen nicht nur die Grosskonzerne, sondern auch wir kleinen KMUs in die Schusslinie zu geraten.»

die Anliegen der Initianten, ist aber mit dem geforderten Weg nicht einverstanden. «Damit drohen nicht nur die Grosskonzerne, sondern auch wir kleinen KMUs in die Schusslinie zu geraten», lautete an der ZV-Sitzung eine der Begründungen für eine ablehnende Haltung. Denn selbst, wenn KMUs vom Geltungsbereich der Initiative ausgenommen wären, können sie als Zulieferer der Grossunternehmen und Konzerne doch betroffen sein.

Gegenentwurf

Das Parlament hat eine bessere Alternative erarbeitet: Der verabschiedete Gegenentwurf folgt der internationalen Entwicklung und schafft mehr Verbindlichkeit für die Unternehmen. Im Gegensatz zur Konzernverantwortungsinitiative führt er aber zu keiner schädlichen Schweizer Sonderregelung.

«Gerade in der jetzigen Zeit sind Experimente und Sonderregelungen problematisch.»

Die Initative behindert Entwicklung und Fortschritt. Die Einführung einer Beweislastumkehr ist ein Schweizer Alleingang. Mit dieser Systemänderung sind Schweizer Unternehmen zusätzlich auch verantwortlich für das Handeln von rechtlich eigenständigen Lieferanten.

Erpresserische Klagen drohen

Gerade in der heutigen Zeit sind Experimente und Sonderregelungen problematisch. Einerseits werden Schweizer Unternehmen dadurch im internationalen Wettbewerb benachteiligt. Mit Annahme der Initiative würden sie ständig das Risiko erpresserischer Klagen tragen. Andererseits schafft das von der Initiative gewollte Lieferkettengesetz neue bürokratische Auflagen und zwingt zur Überwachung von Kunden und Zulieferern. Sie hebelt internationale Rechtsgrundsätze aus und schafft einen Vorrang von Schweizer Recht und Schweizer Gerichten.

Der Bundesrat und die eigenössischen Räte empfehlen die Konzernverantwortungsinitiative ebenfalls zu Ablehnung.

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