Am 8. März stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Bargeldinitiative und den direkten Gegenentwurf ab. Der Zentralvorstand empfiehlt die Initiative abzulehnen und dem Gegenentwurf des Bundesrats zuzustimmen.

In der Schweiz bezahlen die Menschen vermehrt bargeldlos, zum Beispiel mit Debit- und Kreditkarten oder Bezahl-Apps. Heute regelt das Gesetz, dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet und dass der Franken die schweizerische Währung ist.

Die Initiative

Die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» will die Verfügbarkeit des Bargelds und den Franken als schweizerische Währung neu in der Verfassung verankern. Hierfür will sie den Bund dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.

Der Gegenentwurf

Auch Bundesrat und Parlament wollen die Bestimmungen zur Bargeldversorgung und zum Franken neu in der Verfassung verankern. Sie sind mit der Formulierung der Initiative aber nicht einverstanden und stellen ihr deshalb einen Gegenentwurf gegenüber, der auf den Formulierungen der bestehenden Gesetze beruht.

Initiative und Gegenentwurf

Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben praktische Auswirkungen, hält der Bundesrat fest. Es entstünden keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Mit der Verankerung in der Verfassung würden beide Vorlagen sicherstellen, dass die Bestimmungen über die Bargeldversorgung und die schweizerische Währung nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden können.
Der Zentralvorstand lehnt die Bargeldinitiative ab. Aus seiner Sicht ist sie überflüssig: Franken und Bargeld sind bereits durch Verfassung und Nationalbankgesetz geschützt. Er befürwortet den präziseren Gegenentwurf des Bundesrats.

SBC

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