Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 entschieden, das neue Schweizer Lebensmittelrecht per 1. Mai 2017 in Kraft zu setzen.

Das Parlament hatte das neue Lebensmittelgesetz im Sommer 2014 verabschiedet. Gesundheitsrelevante Bestimmungen werden ab Mai 2017 umgesetzt. Für die Deklara­tionsvorschriften gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren, um die Kosten für die Anpassungen von Verpackungsmaterial minimal zu halten. Eine wichtige Änderung ist die Aufgabe des sogenannten Positivprinzipes. Bisher benötigten alle im Lebensmittelrecht nicht erwähnten Lebensmittel eine Bewilligung. Neu dürfen sie verkauft werden, sofern sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Deklarationen

Grundsätzlich werden die Deklarationsvorschriften bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen strenger. Dies betrifft aber vorverpackte Lebensmittel, bei denen die Nährwerte angegeben werden müssen; bei Fleisch und Fisch ist die Herkunft zu deklarieren. Relevant für unsere Gewerbe ist, dass wir bei den Nährwerten wie auch bei den Angaben der Allergene im Offenverkauf Ausnahmen erreichen konnten. So besteht die Schriftlichkeit der Auskunftspflicht bei Allergenen, allerdings müssen die Produkte selber nicht gezeichnet werden und vorverpackte Lebensmittel im eigenen Betrieb und in den Filialen müssen nicht mit Nährwertangaben ausgelobt werden. Mit unserem Allergenleitfaden und der Hygieneleitlinie ist dies grundsätzlich bereits abgedeckt. Allerdings wird die Hygieneleitlinie umfassend angepasst werden müssen.

Selbstkontrolle

Es ist vorgesehen, dass Kleinbetriebe bis 9 Mitarbeiter punkto schriftlicher Selbstkontrolle entlastet werden. Die Pflicht, im Rahmen der Selbstkontrolle Lebensmittel untersuchen zu lassen, sollte insbesondere für Kleinbetriebe auf Basis einer Empfehlung ausfallen.

Unter dem neuen Lebensmittelrecht sind neu auch Insektenarten zugelassen. Zudem gleicht die Schweiz ihre Regelungen jenen der EU an, was Handelshemmnisse abbaut. Damit schafft das neue Gesetz Vorteile für Gewerbe und Handel, so der Bundesrat. Vollständige Informationen unter www.blv.admin.ch .

Fazit

Aus der Optik des SBC kann die Vorlage so umgesetzt werden. Erfreulich ist auch, dass das BLV die Branchenverbände in die Umsetzung einbeziehen wird. Ein erstes Treffen ist dazu bereits auf den 30. Januar 2017 angesetzt worden.

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