Während der Schwangerschaft und Stillzeit sind Frauen empfindlicher gegenüber schädlichen Einwirkungen und Belastungen. Werden am Arbeitsplatz gefährliche oder beschwerliche Arbeiten ausgeführt, so hat der Arbeitgeber eine Risikobeurteilung zu erstellen. Fehlt diese, muss die Ärzteschaft ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Der SBC hat kürzlich das Kapitel 6.10 «Gesundheitsschutz bei Mutterschaft» in der ASA-Branchenlösung aktualisiert. Das überarbeitete Konzept sieht vor, dass die Risikobeurteilung unabhängig von einer gemeldeten Schwangerschaft erstellt wird. Alle Mitarbeiterinnen werden neu bereits beim Arbeitsantritt über diejenigen Tätigkeiten informiert, welche im Falle einer Schwangerschaft mit zusätzlichen Schutzmassnahmen ausgestattet werden müssen. Damit soll erreicht werden, dass die Information über eine Schwangerschaft möglichst früh beim Betrieb eingeht.
Benjamin Horand
Leiter Fachstelle ASA und Qualitätsmanagement
Foto: SBC