Im Gewerbe werden gefährliche Stoffe eingesetzt. Damit die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht leidet, sind Sorgfaltspflichten umzusetzen. Das entsprechende Kapitel der ASA-Branchenlösung wurde jüngst aktualisiert.
Den Mitgliedern des SBC steht ab sofort das aktualisierte Kapitel 6.1 der ASA-Branchenlösung zur Verfügung. Mit der Checkliste lässt sich prüfen, welche Gefährdungen im Betrieb bestehen; sie kann zudem als Beleg für die betriebliche Gefährdungsermittlung gegenüber dem Vollzug dienen.
Bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten geht es zunächst darum, sich einen Überblick zu den Stoffen mit Gefahrenkennzeichnung zu verschaffen. Werden bei Rundgängen nicht mehr verwendete Restbestände festgestellt, kann die korrekte Entsorgung in den weiteren Schritten einiges an Arbeit ersparen.

Alle Stoffe mit Gefahrenkennzeichnung müssen in einer betrieblichen Chemikalienliste aufgeführt werden. Und für alle Substanzen müssen die Sicherheitsdatenblätter vorliegen, welche die relevantesten Eigenschaften aufführen. Falls die Mittel über Pistor bezogen werden, lohnt sich ein Blick in das Kundenkonto, welches bereits eine Chemikalienliste mit den über Pistor beschafften Stoffen enthält.
Sobald die relevanten Gefährdungen im Zusammenhang mit den verwendeten Chemikalien bekannt sind, kann die persönliche Schutzausrüstung und gegebenenfalls die Erste-Hilfe-Ausrüstung überprüft werden. Abschliessend sind Mitarbeitende über die Gefährdungen sowie die getroffenen Schutzmassnahmen aufzuklären und die Schulung zu dokumentieren.
Kapitel 6.1 der ASA-Branchenlösung
Benjamin Horand,
Leiter Fachstelle ASA und Qualitätsmanagement