Die Mindestlöhne gemäss dem Lohnregulativ für Gastronomiepersonal bzw. gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag GAV der Bäcker-Confiseriebranche, gültig ab 1. Januar 2025 bleiben vorerst bis Ende Juni 2025 unverändert. Dies obwohl die Mindestlöhne gemäss L-GAV der Gastronomiebranche per 1. Februar 2025 erhöht werden.
Lohnregulativ für Gastronomiepersonal
SBC
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